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Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut
#93
(14-10-2014, 11:20)wackelpudding schrieb: Ich kan nicht erkennen, ob es Schriftverkehr zwischen @FIN und dem Jugendamt wg. der Hilfen zur Erziehung gegeben hat. Ich hatte meinerseits dem Jugendamt alle Informationen geliefert, die es ihm ermöglichten, einen Bedarf zu erkennen. Als es den dann erkannt hatte und die Mutter den Hilfen nicht zustimmen wollte, habe ich die Verhandlungsposition des Jugendamtes dadurch gestärkt, dass ich es mit Fristsetzung darum bat, mir mitzuteilen ob die Mutter zugestimmt habe, da ich ansonsten ohne weitere Nachfrage die Zustimmung der Mutter durch ein Gerichtsverfahren ersetzen lassen würde. Danach war das Jugendamt erfolgreich.

Zur Erfordernis der Familienhilfe gab, bzw. gibt es schriftlich dringende Empfehlungen des Kinderarztes und eines Therapeuten, der von einer anderen Kinderärztin eingeschaltet wurde.
Mit der Begründung, dass das Kind durch die Situation der Eltern belastet wird.

Ich habe daraufhin beim Jugendamt einen Antrag auf Familienhilfe gestellt. Als die Mutter darauf nicht reagierte, habe ich sie angeschrieben. Sie reagierte wieder nicht. Daraufhin habe ich mit dem Jugendamt gesprochen - und die Reaktion war: "Wenn die Mutter nicht will, können wir nichts machen. Wenn Hilfen nicht gewollt werden, kann allenfalls der Kinderschutz greifen - aber dafür ist die erforderliche Schwelle noch nicht erreicht."

Kurz darauf ist die Mutter umgezogen. Ich habe dann das neue Jugendamt um Unterstützung und Vermittlung gebenten, um Erziehungshilfen zu ermöglichen. Die Reaktion war die gleiche: "Wenn die Mutter nicht will, können wir nichts tun. Die Beratung des Jugendamts ist damit beendet."

Über einen gerichtlichen Antrag habe ich damals nachgedacht. Alle Fachleute waren sich aber darin einig, dass man niemanden zur Annahme von Hilfe zwingen kann - und haben mir geraten, mich auf den Umgang zu konzentrieren und die Füße still zu halten.




(14-10-2014, 18:58)wackelpudding schrieb: Die Frage der Psychotherapie scheint mir zunächst vordringlich.

Spricht was dagegen, zwei Fliegen mit einer Klappe zu erledigen?

Von der Sache her, halte ich die Impfungen sogar für dringlicher. Es geht um die sechs lebenserhaltenden Impfungen. Die Impfungen hatte ich lange zurückgestellt, um den Elternkonflikt nicht anzuheitzen, der unseren Sohn sowieso schon belastet.

Bis die Mutter vor eineinhalb Jahren die durch Gericht, Jugendamt, Verfahrenspflegerin und Umgangspflegerin dringend für erforderlich gehaltenen Elternberatungen ohne Angabe von Gründen abgebrach. Nachdem sie in den Jahren vorher ein gutes Dutzend andere Beratungen abgebrochen hatte.

Als Konsequenz hatte ich damals angekündigt, nun einen Antrag auf Ergänzungspflegschaft zu stellen, die für uns entscheiden soll, ob unser Sohn entsprechend den Empfehlungen der Ärzte geimpft wird.
Sie reagierte fuchsteufelswild. Ich blieb bei meinem Entschluss. Eine Woche später -einen Tag, bevor ich den Antrag losschicken wollte- kam eine SMS, dass unser Sohn nun geipmpft ist. Allerdings nur mit drei der sechs empfohlenen Impfungen.
Ich habs als positives Zeichen gewertet - und ihr die Chance gegeben, dass die drei fehlenden Impfungen auch noch gemacht werden.

Diese positive Tendenz ist nun natürlich vorbei, wenn sie wieder vor Gericht geht.



(14-10-2014, 11:20)wackelpudding schrieb: Ergänzungspfleger ist mMn entsprechend BGH XII ZB 12/11 keine rechtliche Option.

Ich hab inzwischen mit der zuständigen Stelle beim hiesigen Jugendamt telefoniert. War ein erstaunlich kompetenter und entspannter Sachbearbeiter. Der meine, so eine Pflegschaft wäre durchaus eine Option.

Auch unsere Fallführung -also die Sachbearbeiterin, die im Elterngespräch vorgeschlagen hatte, die Alleinsorge auf die Mutter zu übertragen- habe ich nochmal gesprochen. Der tat es nun leid, diesen Vorschlag gemacht zu haben, weil sie mit uns Eltern ja eigentlich Strukturen erarbeiten wollte, durch die wir nicht mehr vor Gericht müssen. Sie meinte, das wäre "ziemlich blöde" von ihr gewesen - und sie will nun noch mal mit der Mutter sprechen, ob die sich nicht doch aussergerichtlich einigen will.

Über die von mir vorgeschlagenen Therapeuten meinte sie, die würden seit Jahren gute Arbeit leisten.

Bleibt abzuwarten, was dabei rauskommt.




(14-10-2014, 17:16)Skipper schrieb: Ich habe zu Fin lediglich die Aufassung geäußert, daß mir seine Alleinsorge als schwerer Eingriff ins Elternrecht höchst unwahrscheinlich erscheint, weil unverhältnismäßg.

Es gibt für mich keine Veranlassung, die alleinige Sorge zu beantragen.

Aktuell würde ich beantragen, dass

1. die Zustimmung der Mutter zu den empfohlenen Impfungen durch das Gericht ersetzt wird und

2. die Zustimmung der Mutter zu Erstgesprächen und ggf. zu einer eingehenderen Diagnostik der gesamten Trennungsfamilie bei den beiden von mir vorgeschlagenen Kindertherapeuten durch das Gericht ersetzt wird, bzw.

3. ersatzweise eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet wird, die diese Entscheidungen für uns Eltern trifft.


Begründung:

zu 1:
Die Impfungen werden seit Geburt von allen konsultierten Kinderärzten empfohlen, sind erforderlich und wurden vom Vater bislang zurückgestellt, da die Mutter sich sorgt, dass das Kind einen schweren Impfschaden erleiden könne. Da die drei bisherigen Impfungen aber problemlos waren, sollten nun auch die drei weiteren Impfungen erfolgen.

zu 2:
Nach dem Hinweis des Kinderarztes, dass für unseren Sohn therapeutische Unterstützung indiziert erscheint, ist nun eine weitergehende Einschätzung der Indikation durch Fachärzte erforderlich.

Die Arbeit der ehemalige Kindertherapeutin war allerdings in der Vergangenheit nicht förderlich für das Kind, da die Therapeutin Fehldiagnosen erstellt, sowie ihren Kompetensbereich als Therapeutin überschritt. Auch konnten die fachlichen Grundannahmen der Therapeutin von keinem der beteiligten Fachleute nachvollzogen werden. Daher erscheint diese Therapeutin nicht mehr als geeignet.

Daher soll unser Sohn zwei kindertherapeutischen Praxen vorgestellt werden, deren Arbeit von den Erziehungsberatungsstellen des Kinderschutzbunds, der Caritas, der Diakonie, sowie vom Jugendamt als durchweg positiv eingeschätzt wird.

Diese Fachärzte werden dann eine Einschätzung abgeben, wie weiter verfahren werden sollte.

Übertragungen von Teilbereichen der elterlichen Sorge sind daher nicht erforderlich.

zu 3.
belastend für unseren Sohn ist der Elternkonflikt. Zahlreiche Gerichtsverfahren haben in der Vergangenheit keine Besserung erreicht. Solange die Eltern sich nicht einigen wollen, sollte daher eine Pflegschaft eingerichtet werden.
Hierfür spricht auch, dass sich Pflegschaften bewährt haben. Die Uneinigkeiten über den Umgang, die es in der Vergangenheit gab, konnten durch eine Umgangspflegschaft in eine bessere Richtung gelenkt werden.
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RE: Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut - von zeitgenosse - 06-10-2014, 03:28
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