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Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe
#1
Hallo Forum,
lese schon seit geraumer Zeit bei euch mit.
Daher habe ich nun eine Frage an euch die Beistandschaft meiner Tochter betreffend.
Das Verhältnis zu der KM meiner Tochter ist als sehr schlecht zu bezeichnen. Manipulation, Loyalitätskonflikte, im Grunde alles was viele User hier auch erfahren habe.
Ein seit 4 Jahren praktizierter Umgang von 14 tägig Do-Di wurde nun auf Fr-So gekürzt. Kind soll zur Ruhe kommen! Beschwerde beim OLG läuft und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter und die Verfahrensbeiständin sind eingereicht.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Vom JA erhielt ich letzten Donnerstag einen Brief sowie Ermittlungsbogen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten.
Unterhalt wurde seiner Zeit gerichtlich festgelegt auf 273 €. Habe hohe berufsbedingte Aufwendungen.
Das JA fordert nun die letzten 12 Einkommensnachweise, den Steuerbescheid sowie Belege über meine Belastungen um diese geletend zu machen. An meinen Belastungen hat sich seit dem Unterhaltsverfahren nichts geändert. Im Grunde können die doch nur die letzten 12 Einkommensnachweise einfordern und meine Belastungen sind nach wie vor rechtskräftig?
Zumindestens lese ich dies in dem Thread "Beistandschaft" heraus.
Weiterhin ist meine Tochter nun am 19.08. 6 Jahre alt geworden. Das JA fordert nun einen Unterhalt von 327 € nach 115% der DD sowie für die Monate 08 und 09 die Nachzahlung.
Muss ich die Monate 08 und 09 nachzahlen oder gilt dies erst nach Inverzugsetzung, also nicht rückwirkend?
Den Ermittlungsbogen werde ich natürlich nicht unterschreiben.
Bedanke mich recht herzlich für eure Antworten im Voraus.
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#2
Nein, nicht nur das Einkommen, sondern auch die einkommensbereinigenden Beträge müssen immer aktuell nachgewiesen werden, wenn wieder alle zwei Jahre die Auskunft erbracht werden muss.

Welchger Unterhalt bezahlt werden muss, ergibt sich aus dem vorliegenden Titel. Da darüber bereits ein Gerichtsverfahren stattfand, liegt also einer in Form des Gerichtsbeschlusses vor. Was steht denn da drin? Wenns ein dynamischer Titel ist, was anzunehmen ist, dann ist einschliesslich dem Geburtstagsmonat der höher gewordene Unterhalt zu zahlen. Höher, weil sich die Altersgruppe geändert hat.

(Nichtssagenden Betreff verbessert)
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#3
Danke erstmal für dein Antwort.
Müsste ich nachschauen was in dem Urteil steht. Gehe momentan davon aus, dass es sich nicht um einen dynamischen Titel handelt.
Es wurde lediglich der Unterhalt auf 273€ ausgeurteilt.
Gut also muss ich die einkommensbereinigenden Unterlagen auch immer wieder alle zwei Jahre einreichen. Dachte es würde ein Verweis auf das Urteil ausreichend sein.
Den Ermittlungsbogen nicht unterschreiben? Richtig?
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#4
Unterhalt aufgrund eines statischen Titels (ein Festbetrag ohne Datumsgrenze also) kannst du weiterzahlen bis zur Inverzugsetzung. Rückwirkend geht da keine Erhöhung.

Diesen Ermittlungsbogen musst du überhaupt nicht ausfüllen. Die musst Auskunft geben, aber ein bestimmtes Formular ist dafür nicht vorgeschrieben, auch wenn das die Berufs-Unterhaltsmaximierer gerne hätten, weil es ihnen ihr schmutziges Handwerk erleichtert. Aber gerade deshalb sollte man das niemals tun. Der Pflichtige soll persönlichen Aufwand betreiben, um Wohltaten an solche Figuren zu verschenken? Nie im Leben.

"Auskunft" besteht aus einer Liste (auch in Prosaform) deiner Einnahmen und den zugehörigen Belegen, dann die Liste der Dinge die du gerne einkommensbereinigend angerechnet haben willst und den zugehörigen Belegen.
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#5
(06-10-2014, 10:50)p schrieb: "Auskunft" besteht aus einer Liste (auch in Prosaform) deiner Einnahmen und den zugehörigen Belegen, dann die Liste der Dinge die du gerne einkommensbereinigend angerechnet haben willst und den zugehörigen Belegen.

Wobei auf diesen Belegen alle Dinge, die die Gegenseite nichts angehen wie z.B. Arbeitgeber, Krankenkasse usw. geschwärzt werden.

Simon II
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#6
Erstmal danke für euren Input.
Lustig war die Tante vom JA heute beim Telefonat. Ich meinte Termine vorzugsweise erst ab 16-17 Uhr zu terminieren, da berufstätig. Sie daraufhin: "Ich arbeite nur halbtags" " Sie können ja einen Tag Urlaub nehmen".
Schon dreist.

@ Raid
Um es kurz zusammen zufassen. Mutti verweigert sich komplett. Tochter ist sehr gerne bei uns. Rebelliert immer, dass die Zeit zu kurz ist und sie mehr bei mir bleiben möchte. Mutti hat halt Angst, dass Tochter bald komplett bei mir ist und dadurch der Unterhalt flöten geht.
Mutti hatte einen teuflischen Plan ausgeheckt und meienr Tochter die Worte " Ich möchte keine Koffer mehr packen" und "Nur noch bei Mama leben und Papa besuchen" in den Mund gelegt. Damit sollte sich Tochter an die Erzieherinnen in der Kita wenden, was auch scheinbar passiert ist.
Erzieherin hat eine "Stellungnahme" geschrieben und Richter die Erzieherin als Zeugin geladen.
Ich hab noch nie so einen Lappen als Richter gesehen. Sorry für diesen Ausdruck, aber der Typ war komplett unfähig und nur eine Marionette des Feminismus. Eine feministische Verfahrensbeiständin hat ihr übriges beigetragen.
Um eine Familienrichter a.D zu zitieren " Wenn die Mutter nicht will, können wir nichts machen"
Ich versuche unserer Tochter bei Elternteile zu erhalten. Mutti veruscht mich zu entsorgen.
Wenn man sich das Urteil als Aussenstehender durchliest, hat man wirklich berechtigte Zweifel, ob dies ernst gemeint ist oder nur ein übler Scherz.
Wie gesagt liegt es jetzt beim OLG in Braunschweig.
Ich überlege mir nun beim JA eine Umgangsbeistandschaft einzurichten. Gibt es dort Möglichkeiten?
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#7
Hallo Forum,

könnt ihr bitte folgende Unterhaltsberechnung vom JA prüfen.


Diesen Brief habe ich erhalten:

"Sie verfügen über ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 3,386,53€, wobei die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge des Arbeitgebers zur Vermögensbildung bereits abgezogen wurden.
Einkommenserhöhend wurde ihre Steuererstattung von auf den Monat 271,72€ angerechnet. In Abzug gebracht wurde dagegen Fahrkosten von 577,50€ sowie Beiträge zur Altersversorge von 51,13€ und 134,00€, so dass sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2895,62€ errechnet. Dieses Einkommen entspricht der 5.Einkommensgrupee der DT. Da sie jedoch ab November auch ihrem weiteren Kind sowie der Mutter ihres Kindes gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, sind sie gemäß Anmerkung 1 der DT um eine Einkommensgruppe herunterzustufen, so dass es bei der derzeitigen Unterhaltsverpflichtung gemäß der 4.Einkommensgruppe von 115% des Mindesunterhalts, derzeit 327,00€ monatlich verbleibt

Sollten sie die Umgangskontakte mit ihrer Tochter 14-tägig auf Do-Di ausweiten, kann eine Herabsetzung um eine weitere Einkommensgruppe erfolgen."


Stutzig macht mich ein wenig der letzte Satz. Im Grunde ist dies der Punkt auf den Camper angespielt hat.

Generell meine Frage. Haben die richtig gerechnet? Die Bitte an euch mal drüber zu schauen.

Danke euch
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#8
Ob die Zahlen richtig sind, weisst natürlich nur du. Die Methode der Berechnung mit diesen Zahlen ist jedenfalls nicht fehlerhaft. Die Herabstufung, wenn das Kind oft bei dir ist auch kein Fehler. Mit "Do-Di" sind fünf Tage statt nur Wochenende gemeint, das Kind wäre also an mindestens zehn Tagen im Monat bei dir. Unterm Stich länger, weil sicher auch die halben Ferien dazukommen. Die Brosamen, die der BGH für so eine 2/3 - 1/3 Betreuung gerade noch zugelassen hat, ist die Herabstufung in der Tabelle.

Das ist natürlich wie üblich ungerecht und nutzt nur den besser verdienenden Vätern. Wer ohnehin nur für Stufe 1 verdient, hat nichts davon, Mangelfall wird man dadurch nicht.
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#9
(21-11-2014, 14:56)Avatar schrieb: Stutzig macht mich ein wenig der letzte Satz. Im Grunde ist dies der Punkt auf den Camper angespielt hat.

Wo ist das Problem? Was hat @Camper angesprochen? Ansonsten scheinst Du an ein recht neutrales und korrektes Inkassobüro gelangt zu sein. Sie rechnen an, was anzurechnen ist.

Bei Deinem Notto läßt sich auf jeden Fall gut leben. Smile
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