08-10-2014, 10:40
Während des ALG II- Bezuges besteht grundsätzlich gesetzliche KV-pflicht.
Die Beiträge zahlt das Amt.
Ausnahmen beachten!
S.
Die Beiträge zahlt das Amt.
Ausnahmen beachten!
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.