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Kostenfestsetzungsbeschluss - wann ist der zu fertigen?
#1
Habe gegen die Alte ein Verfahren vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gewonnen, allerdings hat die Alte -vertreten durch ihren Anwalt - Beschwerde beim OLG eingelegt.

Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.

Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?
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#2
(10-10-2014, 17:24)CheGuevara schrieb: Habe gegen die Alte ein Verfahren vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gewonnen, allerdings hat die Alte -vertreten durch ihren Anwalt - Beschwerde beim OLG eingelegt.

Muss die Ausdrucksweise sein?

Die erste Instanz ist zu Deinen Gunsten ausgegangen. Mehr nicht.


(10-10-2014, 17:24)CheGuevara schrieb: Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.

Haut hin

(10-10-2014, 17:24)CheGuevara schrieb: Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?

Hier müssen Gerichte noch entscheiden. Also kann auch über die Aufteilung der Kosten erst nach Rechtskraft entschieden werden. Könnte ja sein, dass Deine Frau in der zweiten Instanz Argumente bringt, die das OLG veranlassen, die Entscheidung in der ersten Instanz aufzuheben und Du das nachsehen hast. Dann zahlst Du als Verlierer für die erste und zweite Instanz, auch wenn Du in der ersten Instanz als Sieger hervor gingst.

Dir bleibt dann immer noch der Gang vor den Bundesgerichtshof. Gehst Du da wiederum als Sieger hervor, darf Dein Exelchen die Kosten für alle drei Verfahren tragen.

Verlierst Du vor dem BGH, kannst Du die Entscheidungen immer noch dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen. Gewinnst Du da, muss das Bundesland für die Kosten der Vorlage beim Bundesverfassungsgericht aufkommen und das OLG muss erneut entscheiden.

Um was ging es denn bei dem Prozess? *neugierigbin*

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Vielen Dank, Robert!

1. Die Sprachwahl mag tatsächlich nicht diesem Forum angemessen sein - Entschuldigung!

Aber es ist hier auch hinlänglich bekannt, dass mit der langen Zeit der hohen Belastung in einem Scheidungsverfahren die Haut doch arg dünn wird.

Habe damit gerade mal wieder drei Verfahren parallel laufen. Zweieinhalb Jahre Krieg und die Hoffnung auf etwas selbstbestimmtes Leben sind noch nicht ganz außer Reichweite.

2. Das ging um einen Anspruch an meiner ehemaligen Wohnung. Detaillierter möchte ich dazu nichts schreiben, das würde mich doch arg identifizierbar machen - da bitte ich um Verständnis.
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#4
(10-10-2014, 20:49)CheGuevara schrieb: Vielen Dank, Robert!

1. Die Sprachwahl mag tatsächlich nicht diesem Forum angemessen sein - Entschuldigung!

Aber es ist hier auch hinlänglich bekannt, dass mit der langen Zeit der hohen Belastung in einem Scheidungsverfahren die Haut doch arg dünn wird.

Habe damit gerade mal wieder drei Verfahren parallel laufen. Zweieinhalb Jahre Krieg und die Hoffnung auf etwas selbstbestimmtes Leben sind noch nicht ganz außer Reichweite.

Entschuldigung angenommen. Auch im Namen von Deinem Exelchen.

Bedenke bitte, dass ihr in 20 Jahren vielleicht wieder ein Herz und eine Seele seid, auch wenn es Dir jetzt noch so unwahrscheinlich erscheint. Existiert dieses Forum in 20 Jahren noch, dann lachst Du über die damaligen Probleme und bereust es unter Umständen selbst, dass Du sie so abqualifiziert hast. Denn das kann man dann auch in 20 Jahren noch nachlesen.

(10-10-2014, 20:49)CheGuevara schrieb: 2. Das ging um einen Anspruch an meiner ehemaligen Wohnung. Detaillierter möchte ich dazu nichts schreiben, das würde mich doch arg identifizierbar machen - da bitte ich um Verständnis.

Mehr wollte ich gar nicht wissen.

LG

Robert
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#5
Erinnere mich bloß nicht an die Alte, da sind die guten Vorsätze gleich wieder im Ar... !!!
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#6
(10-10-2014, 21:13)CheGuevara schrieb: Erinnere mich bloß nicht an die Alte, da sind die guten Vorsätze gleich wieder im Ar... !!!

Mehr Souveränität ausstrahlen. Weg lächeln. Konzentriere Dich nicht auf das was war, sondern freue Dich auf eine gemeinsame Zukunft mit einem Menschen, der Dich auch verdient.

So machst Du eher den Eindruck eines Loosers.

LG

Robert
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#7
... sind wir nicht alle ein Bisschen "Looser", auch wenn wir z. T. noch größere Autos fahren als die Anwälte der Exen, die außerdem von H4 leben?
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#8
(10-10-2014, 21:32)CheGuevara schrieb: ... sind wir nicht alle ein Bisschen "Looser", auch wenn wir z. T. noch größere Autos fahren als die Anwälte der Exen, die außerdem von H4 leben?

Ist sie aber genauso, wenn das Recht zu ihren Ungunsten kippt und sie nicht auf armes, verlassenes Mäuschen machen kann.

Auf jeden Fall hast Du eines richtig gemacht. Du gehst den Rechtsweg. Lass ihr auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gehen.

LG

Robert
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