31-10-2014, 03:03
Der Kindergeldberechtigte kann jedes Konto für die Auszahlung wählen, das er möchte, auch das von Tante Frieda. Mit ´nem Kindergeldeingang auf ´nem Konto kann man daher i. d. R. auch keine Berechtigung nachweisen, hierzu dient üblicherweise der Bescheid. Wenn Dein Arbeitgeber das anders handhabt, als alle tarifgebundenen Arbeitgeber, die Kinderzulage gewähren, hast Du halt Glück.
Wer nicht taktet, wird getaktet...