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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#14
@Avatar

Ich möchte Dich mal fragen, ob Du den Umgang mit Hilfe (ergänzendem) ALG II stemmst, oder ob Dein Einkommen so hoch ist, Unterhalt zahlen und den Umgang bestreiten zu können?

Ich weiß, Unterhalt und Umgang sind familienrechtlich zwei Paar Stiefel.

Sozialrechtlich sind sie es aber nicht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Camper1955 - 22-10-2014, 19:58

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