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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#18
(22-10-2014, 21:00)Avatar schrieb: @Camper
Ich bezahle vollen Unterhalt und bin 50h/Woche auf der Arbeit + 100km Arbeitsweg.
Bin 11 Jahre im Betrieb. Daher auch der Gang von meiner EX zum Jugendamt bzgl. Beistandschaft.

Ich nehme an, es ist der Arbeitsweg hin und zurück, also 50 km einfach.

Das bedeutet:

100 x 0,30 € = 30,00 € x 220 Arbeitstage = 6600 € / 12 Monate = 550 € im Monat.

Ist der in dieser Höhe auch von Deinem Einkommen abgezogen worden?

So lange Du Mindesunterhalt bezahlst kannst Du weder auf einen Umzug, noch auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Abgesehen davon würden sich dann die Umgangskosten erhöhen, nehme ich an.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Camper1955 - 22-10-2014, 21:41

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