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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#19
Camper,

ich glaube kaum, daß der TO als etablierter Dipl.Ing. ein Fall fürs Sozialrecht oder für eine Mangelberechnung nach Unterhaltsrecht ist.

Im Streit zum Umgangsrecht spielt das auch keine Rolle.

S.
Nappo, wieder abgekühlt?Wink
Na denn...

Vorab:
Ich kenne die Mechanismen, die zu PAS führen, kenne die drei Stufen, halte es in den höheren Formen für Kindsmißhandlung.

'PAS 'ist insofern eine Hülle, als der Grad der Ausformung näher bestimmt werden muß, was über das Maß der Kindsgefährdung und darüber entscheidet, ob eine stafbare Mißhandlung vorliegt. In jedem Fall ist der PAS-Vorwurf ein schwerwiegender.

Ich weiß auch, daß PAS weder als Diagnose anerkannt ist und auch nicht als Straftatbestand, weiß auch, daß Behörden und Gerichte 'PAS' eher als Waffe gegen den anderen Elternteil betrachten.

Im vorliegenden Fall scheinen beide Eltern gegenseitig unter 'PAS'-Verdacht zu stehen.

Aus den Schilderungen ist für mich nicht zweifelsfrei zu entnehmen, daß das Verhalten des Kindes nachweislich auf Manipulationen eines Elternteils zurückzuführen ist oder einer natürlichen Ablehnung eines ET enspricht.

Ich hatte angeregt, daß der TO seine Vorstellungen im Umgangsverfahren konkret begründet und seine Position so stärkt, weniger durch Angriffe auf alle anderen und mit 'Hülsen'. In DIESEM Zusammenhang hatte ich PAS erwähnt und halte es in einem Umgangsverfahren, noch dazu, wo das Wechselmodell angeregt wird, für völlig deplaziert und geradezu für kontraindiziert.

PAS ist ein schwerwiegender Vorwurf, der eher in ein Sorgerechtsverfahren, in ein Kindeswohlprüfungsverfahren oder zur Staatsanwaltschaft gehört.

Aber wie schon gesagt, anfassen will diesen Vorwurf, noch dazu gegen eine Mutter, keiner so recht.

'PAS' als Begriff würde ich daher unbedingt meiden, wenn überhaupt nur die Phänomene umschreiben. Man muß als Vater dann aber damit rechnen, daß sich das 'System' reflexartig vor die Mutter stellt. Ob das dann zu einer guten Umgangsregelung oder zum Wechselmodell verhilft, das bestreite ich sehr.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Skipper - 22-10-2014, 22:09

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