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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#20
(22-10-2014, 21:00)Avatar schrieb: (...)
@Skipper
Bzgl. der Alltagssorge. Am Wochenende kann man keine Alltagssorge wahrnehmen (Hausaufgaben, Ärzte, Vereine, etc.pp)
Die 'Alltagssorge' umfaßt alle Entscheidungen und Handlungen eines Sorgeberechtigten, die NICHT von wesentlicher Bedeutung für ein Kind sind, nicht die sorgerechtliche Zustimmung des anderen ET verlangen.

Eine gute Umgangsregelung umfaßt nicht nur Wochenenden.

Hausaufgaben kannst Du jederzeit machen, Bagatell-Arztbesuche auch, Vereinsleben kann schwierig sein, ist aber auch nicht unmöglich - kommt darauf an. Wasser- und Segelsport, Segelverein als Beispiel findet überwiegend am WE statt.

So, jetzt habe ich hier vorerst alle bedient.
Fehlt nur noch dieser mega-coole Borderline-Thread.Big Grin

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Skipper - 22-10-2014, 23:16

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