Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#22
(22-10-2014, 23:43)Avatar schrieb: @ Camper
Ja berufsbedingte Aufwendungen liegen in etwa bei 550€. Daher bekommt sie ca. 300€ KU/Monat. Ist ihr zu wenig.

Sind Deine Umgangskosten auch schon abgezogen? Pro Tag, an dem Du das Kind mehr als 12 Stunden betreust 1/30 des Regelsatzes nach SGB II und höhere Wohnkosten?

@Skipper

Ich vermute deshalb die Verkürzung durch das Gericht auf die üblichen Wochenenden alle 14 Tage. 300 € Unterhalt ist ja nicht das Ende der Fahnenstange.

Das Familiengericht kann ja auch rechnen. Irgendwann wird @Avatar zum Mangelfall nur aufgrund der höheren Umgangangskosten.

Die 550 € weg nehmen kann man ihm nicht, wenn sie vorher genehmigt wurden, also muss man die Kosten für den Umgang senken.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Camper1955 - 23-10-2014, 00:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Sad Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus HansWurst 15 12.192 30-03-2014, 00:19
Letzter Beitrag: Zala

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste