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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#45
Ein schlechtes Zeichen, wenn die Dame von der Erziehungsberatung keine Ahnung von einfachen rechtlichen Tatsachen hat. Das sind diese Küchentisch-Hobby-Teilzeit-Nullahnung Figuren, wie sie auch im Jugendamt auf arme Eltern losgelassen werden.

Du musst ganz klar machen, dass eine Genehmigung für solche Ausflüge beiderseits mangels sorgerechtlicher Relevanz nicht vorgeschrieben ist, eine vorab-Informatione ebensowenig, dass so etwas aber freiwillig zwischen den Eltern vereinbart werden kann. Dann aber neutral (nicht: "Der Vater informiert die Mutter vor geplanten...", sondern: "Jeder Elternteil informiert den Anderen...") und  nur, wenn auch über andere Dinge informiert wird, die man sonst immer stillschweigend den Müttern erlaubt, aber auf ähnlicher Linie liegen. Zum Beispiel eine Informationen, wenn sie mit dem Kind beim Arzt war.

Wenn der Mutter Informationen über Reisen wichtig sind, soll sie auch informieren über das, was dir wichtig ist.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von p__ - 13-11-2014, 17:21

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