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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#80
Nein da habe ich mich beim Anwalt schon gestern klar positioniert.

Es wird keinen faulen Vergleich geben, sondern ein Urteil.

Im Grunde habt ihr Recht. Ich muss es jetzt durchziehen.

Was mir nicht in den Kopf will. Warum nochmal die Kleine vors Gericht zerren?

Aber die Antwort hat schon Simon gegeben...

Klar hat p Recht, wenn er sagt es wäre kein Weltuntergang, allerdings wird hier

das Scheidungstrauma, welches meine Tochter schon hat, nun in ein Umgangstrauma

umgewandelt. Und die Helferindustrie scharrt schon mit den Hufen und steht mit ausgestreckten

Armen vor ihr, um sie wieder gesund zu machen. Aber die Wurzel allen Übels, wird nicht ausgerissen.

Raids Statement macht mir schon Mut, bloss das Beispiel von ArJa bringt mir ins Bewusstsein,und es tut mir sehr leid solch einen Fall lesen zu müssen,

dass halt alles möglich ist. Es gibt keinerlei Standards, an denen man sich zu orientieren hat.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Avatar - 22-04-2015, 20:27

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