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Umgangsverfahren/Anwaltskosten
#1
Nun habe ich auch nochmal eine (vielleicht dumme?) Frage:

Ich habe nochmals ein Umgangsverfahren angestrengt. Ohne Anwalt. Mach ich selber. Der Termin beim Amtsgericht ist am 30.10.14.

Die Frage, die ich hierzu habe, ist nun folgende:

Die KM hat die ersten Schriftstücke an das Gericht selbst verfasst. Es erfolgte meinerseits entsprechende Antwort. Vorher gab es einen JA Termin. Das übliche sinnlose Prozedere. JA ist auch geladen. Weiterhin wurde geladen die KM und ich.

Heute erfolgt per Post die Information, dass KM einen Anwalt eingeschaltet hat. Sie war sich wohl der Sache nicht mehr so sicher.

VKH habe ich keine beantragt. Habe ich auch nicht vor. Was ist mit den Kosten, ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens (Kinder wollen mich angeblich nicht mehr sehen), des gegnerischen Anwalts?

Muss ich etwas beachten? Gibt es einen Fallstrick, den ich übersehen könnte, der zur Folge haben kann, dass ich die Kosten des Anwaltes tragen soll? (Was ich sowieso nicht machen würde, aber egal)
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#2
In der Regel werden bei solchen Verfahren " die Kosten gegeneinander aufgehoben", d.h. jeder zahlt seine = Hälfte der Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Wer keinen Anwalt hat muss auch keinen zahlen.

Ausnahme ist nur dann, wenn das Gericht Mutwilligkeit bei der Antragstellung oder in anderem Verhalten sieht, dann kann es aus Gründen der Billigkeit von der Halbteilung abweichen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
@sorglos:

Das wäre aber nur im Fälle eines Vergleiches.

Wenn Beschluss, dann eigenständige Regelung zur Kostentragung. Typischerweise: wer sich durchsetzt, bekommt die Kosten erstattet.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Nicht in Umgangssachen.
Da wird i.d.R. gegeneinander aufgehoben.
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#5
Heikel wird es nur, wenn du verlierst oder ein Gutachter bestellt wird. Ansonsten kann man auch anregen, dass von der Erhebung von Gerichtsbebühren abgesehen wird. Das macht ein Richter nach billigem Ermessen.Big Grin Dann gehst du im Falle eines Vergleichs, ohne einen Cent bezahlt zu haben nach Hause, abgesehen natürlich von deinen Auslagen.
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#6
Außer den Gerichtskosten wirst du in der Regel nichts zahlen müssen.

War zumindestens bei mir so. Waren in etwa 40€.
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