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Sorgerechtsverfahren - Vermittlung nach § 165 möglich?
#1
Hallo zusammen,

Teil der Vorgeschichte ist dort: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9519

Wie erwartet, hat meine Ex nun ein Sorgerechtsverfahren vom Zaun gebrochen. Sie will die alleinige Sorge, hilfsweise die Gesundheitsfürsorge und die schulischen Entscheidungen.

Ihre vorgetragenen Gründe sind durchweg nachweislich keine. Handlungsbedarf gibts nur bei der Wahl der Kindertherapeutin, gegen die ich begründete Einwände habe. Nun hat mir gestern Abend ein Jurist geraten, zur Frage der Therapeutenwahl ein gerichtliches Vermittlungsverfahren zu beantragen. Das Gericht soll zwischen uns Eltern vermitteln - und gleichzeitig das Sorgerechtsverfahren ruhend stellen.


Klingt gut. Schaue ich aber in § 165 FamFG und §52a FGG, dann wird dort nur von Vermittlung bei Umgangsproblemen geschrieben: https://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
http://www.vaeterfuerkinder.de/kindrg.htm#52aFGG

Weiss jemand, ob es auch die Möglichkeit gibt, für Fragen des Sorgerechts ein Vermittlungsverfahren zu beantragen?
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#2
Zahlendreher, siehe FamFG § 156
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#3
Im § 156 gehts um Hinwirken auf Einvernehmen in laufenden Verfahren.
Was ich meine, ist ein Vermittlungsverfahren als eigenständiges Verfahren.

So ein eigentständiges Vermittlungsverfahren hab ich bei einem Umgangsboykott schon einmal anhängig gemacht. Das Verfahren ist damals zwar gescheitert, es wurde aber im Vermittlungstermin sehr deutlich, woran es hakt. Das hatte dann Auswirkungen auf folgende Verfahren.
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#4
Meines Wissen nicht. Ein Vermittlungsverfahren wie für Umgang bei Sorgerechtsstreitigkeiten gibt es nicht.
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#5
MMn müßte auf der Basis des Mediationsgesetzes das Güterichterverfahren (das erst nach Klageerhebung /Antragstellung zur Anwendung kommt) bundesweit für alle Rechtszweige zur Verfügung stehen. Es gibt aber wohl länderspezifische Ausprägungen die in den Verfahrensordnungen der Gerichte verankert sind. Auskunft müßte das jeweils zuständige Gericht geben können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Güterichterverfahren klingt gut. Da werd ich Montag mal das Gericht anrufen.
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