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Kein Kindesunterhalt von KM
#1
Seit nun mehr als ein Jahr ist die KM ausgezogen.
Trotz mehrmaligem auffordern, will Sie keinen geregelten Umgang mit den Kindern.
Sie ruft die Kinder nach ihrem Gusto an, wann sie zu ihr können
und ich muss dann immer verfügbar sein.  

Unterhalt habe ich bisher auch noch keinen gesehen.
Habe nun von bekannten erfahren, dass Sie verschiedene Nebenjobs hat.
(Es tut mir weh es zu sagen, aber ich habe von verschieden Leuten, die sich untereinander nicht kennen, erfahren
dass Sie ihren Körper verkauft...)
Das hat Sie natürlich dem JC nicht mitgeteilt.
Ich denke Sie könnte im Monat Unterhalt zahlen, wenigstens für das jüngere Kind.

Soll ich Sie darauf ansprechen, oder gleich durch einen Anwalt Unterhalt verlangen?
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#2
(03-11-2014, 17:47)tumi schrieb: Soll ich Sie darauf ansprechen, oder gleich durch einen Anwalt Unterhalt verlangen?

Brauchst Du das Geld dringend?

Oder kannst Du auch ohne halbwegs vernünftig auskommen?

Wenn letzteres: Laß es sein!

Meiner Meinung nach ist der damit verbundene Streß das Geld nicht wert.

Zumal es sehr unsicher ist, ob Du überhaupt etwas bekommst.

Wo ich (!) aber keine Probleme hätte, wäre, ihr einen RA auf den Hals zu hetzen, damit sie sich regelmäßig um die Kinder kümmert.

Simon II
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#3
Könntest Du Unterhaltsvorschuß für die Kinder bekommen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Wohngeld, Kinderzuschlag... probier erst andere Dinge aus. Als Vater muss man schon gottfroh sein, mal die Kinder behalten zu können.
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#5
(03-11-2014, 17:57)Simon ii schrieb: .... Laß es sein!

Das ist der Grund, warum die meisten Mütter kein Unterhalt zahlen.
Wenn schon andere Männer, die selbst Unterhalt bezahlen, solche Vorschläge geben.

Ich komme mit dem was ich habe gut zurecht, wollte aber das Thema mal angehen.
Dass ich keine Chancen habe, weiß ich.
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#6
Der Grund liegt in der schwachen Position der Väter und der grossen Zurückhaltung der Unterhaltseintreiber-Helferindustrie, wenn es um pflichtige Mütter geht. Da drückt man beide Augen zu, um anschliessend einen Vater in Grund und Boden zu pfänden, ihn anzuzeigen wenn ein paar Euro fehlen.

Wenn es stimmt, dass die Mutter gewisse Dienstleistungen verkauft, wird da sicher viel nebenbei in einer Weise laufen, dass man eh nicht rankommt.
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#7
(03-11-2014, 19:31)p__ schrieb: ...der grossen Zurückhaltung der Unterhaltseintreiber-Helferindustrie, wenn es um pflichtige Mütter geht.

Wenn er Unterhaltsvorschuß beantragen kann, gibt´s einerseits schon ein Eigeninteresse des JA, der Mutter auf die Pelle zu rücken. Andererseits: Welchen Streß und welche Kosten sollten dem TO erwachsen, wenn er eine Beistandschaft einrichtet?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
(03-11-2014, 18:55)tumi schrieb: Wenn schon andere Männer, die selbst Unterhalt bezahlen, solche Vorschläge geben.

Ich bin aus Prinzip gegen Unterhaltszahlungen - da kann ich nicht selbst Unterhalt verlangen, wenn ich ihn nicht dringend brauche.

(03-11-2014, 18:55)tumi schrieb: Dass ich keine Chancen habe, weiß ich.

Du bist Masochist, nicht wahr?!? Big Grin

Kümmere Dich darum, daß die KM sich um ihre Kinder kümmert!

DAS wäre sinnvoll!

Simon II
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#9
(03-11-2014, 23:21)Simon ii schrieb: Kümmere Dich darum, daß die KM sich um ihre Kinder kümmert!

Das wäre, wenn die Mutter sich nicht kümmern will, sehr viel sinnloser, als ´ne Beistandschaft beim JA einzurichten - letzteres bedingt lediglich das Herunterladen eines Formulars von der Homepage der zuständigen Gemeinde, ausfüllen, unterschreiben, eintüten, Porto drauf und Briefkasteneinwurf.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(03-11-2014, 23:21)Simon ii schrieb: Ich bin aus Prinzip gegen Unterhaltszahlungen - da kann ich nicht selbst Unterhalt verlangen, wenn ich ihn nicht dringend brauche.
So sehe ich das auch.
Bitte beachtet dazu meine Umfrage! An Begründungen für eure Antworten bin ich auch interessiert.

(03-11-2014, 23:56)wackelpudding schrieb: Das wäre, wenn die Mutter sich nicht kümmern will, sehr viel sinnloser, als ´ne Beistandschaft beim JA einzurichten
Wer die Musik bestellt, muss zahlen!
Ich gönne jedem, der auf diese Art andere zur Zahlung zwingt, dass er selbst auf diese Art drangekriegt wird.
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#11
Ich habe halt gar keine grundsätzlichen Positionen - eher schaue ich, ob ich ´nem user hier dabei helfen kann, das zu tun, was er tun möchte... und wenn´s geht effektiv.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(03-11-2014, 23:56)wackelpudding schrieb: Das wäre, wenn die Mutter sich nicht kümmern will, sehr viel sinnloser,

Das sehe ich anders.

Außerdem wäre es wirklich ein Erfolg, wenn eine KM mal zum regelmäßigen Umgang verdonnert werden würde.

 
(03-11-2014, 23:56)wackelpudding schrieb: als ´ne Beistandschaft beim JA einzurichten - letzteres bedingt lediglich das Herunterladen eines Formulars von der Homepage der zuständigen Gemeinde, ausfüllen, unterschreiben, eintüten, Porto drauf und Briefkasteneinwurf.

Die Beistandschaft kann er ja beantragen; sie wird nur nichts bringen, weil letzten Endes doch er klagen müßte.

Simon II
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#13
(04-11-2014, 00:35)Simon ii schrieb: ... wenn eine KM mal zum regelmäßigen Umgang verdonnert werden würde.
Da müßtest Du Dir vorher ein passendes BVerfG basteln...

(04-11-2014, 00:35)Simon ii schrieb: ...weil letzten Endes doch er klagen müßte.
Ganz sicher nicht, wenn er die Eintreibung der Forderung mit in die Beistandschaft einstellt, kann er sich zurücklehen: Ist Geld da, kommt´s, sonst eben nicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
(03-11-2014, 17:47)tumi schrieb: (Es tut mir weh es zu sagen, aber ich habe von verschieden Leuten, die sich untereinander nicht kennen, erfahren
dass Sie ihren Körper verkauft...)
Das hat Sie natürlich dem JC nicht mitgeteilt.

Wenn Du Beweise und/oder glaubwürdige Zeugen dafür hast, steht es Dir frei, das Jobcenter davon in Kenntnis zu setzen. 

Aber Vorsicht. Nur dann, wenn Du es auch beweisen kannst oder Zeugen hast, die nicht umfallen, wenn sie vom Jobcenter danach gefragt werden. 

Vielleicht hilfst Du ihr damit auch, dass sie wieder tugendsam wird. Denke aber auch dann noch nicht über zu leistenden Unterhalt nach. 

Rechne mal aus, was sie in einem regulären Job angesichts ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung verdienen könnte. Mit Brutto 2000 € im Monat ist sie nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und 5 % berufsbedingten Aufwendungen bei etwa 1250 € bereinigtem Netto.

Hat sie nie eine Ausbildung abgeschlossen, liegt das mögliche Brutto bei maximal 1550 € und sie ist sowieso nicht leistungsfähig.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
(04-11-2014, 01:39)Camper1955 schrieb: Rechne mal aus, was sie in einem regulären Job angesichts ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung verdienen könnte. Mit Brutto 2000 € im Monat ist sie nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und 5 % berufsbedingten Aufwendungen bei etwa 1250 € bereinigtem Netto.

Hat sie nie eine Ausbildung abgeschlossen, liegt das mögliche Brutto bei maximal 1550 € und sie ist sowieso nicht leistungsfähig.

Die Beistandschaft beim Jugendamt klärt das, das FG entscheidet über die Leistungsfähigkeit. Weshalb sollte er sich darüber den Kopf zerbrechen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(04-11-2014, 00:01)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich gönne jedem, der auf diese Art andere zur Zahlung zwingt, dass er selbst auf diese Art drangekriegt wird.

Habe ich kein Problem mit. Ich bin ja der Auffassung, dass jeder, der leistungsfähig ist, auch für seine Kinder zu sorgen hat. Da es für Frauen gesellschaftlich akzeptierte Möglichkeiten gibt, dem nach der Zeugung zu entkommen, kann ich Männer verstehen, die das auch wollen. Das ändert aber nichts an meiner vorstehenden Auffassung..
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
(04-11-2014, 02:53)wackelpudding schrieb: Ich bin ja der Auffassung, dass jeder, der leistungsfähig ist, auch für seine Kinder zu sorgen hat.
Zum Kindermachen gehören zwei. Wer mit jemandem Kinder macht, der diese nicht versorgen will, soll die Folgen dafür alleine tragen.
Wenn die Allgemeinheit dafür sorgt, dass ein Unwilliger zur Unterstützung gezwungen wird, dann hat das einen Einfluss auf die Partnerwahl, den ich ablehne.

Ich weiß von Frauen, denen ihre Eltern gesagt haben, dass sie nur im elterlichen Haushalt wohnen können, solange sie nicht schwanger würden und andernfalls rausgeschmissen würden. Heute ist diese Erziehungsmaßnahme wirkungslos. Welch großartige Leistung dieses real existierenden sozialen Rechtsstaats!

Nicht der Zweck, sondern der Erfolg heiligt die Mittel. Das Erzwingen von Unterhalt von Leuten, die Kinder machen, und sie nicht versorgen wollen, richtet mehr Schaden als Nutzen an. Daher lehne ich dieses Mittel ab.
Aber ich bin ja nur Das Nerdliche Orakel, vllt wirkt Kant verständlicher.
Zitat:Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.
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#18
(04-11-2014, 02:27)wackelpudding schrieb: Die Beistandschaft beim Jugendamt klärt das, das FG entscheidet über die Leistungsfähigkeit. Weshalb sollte er sich darüber den Kopf zerbrechen?

Die Kinder sind in diesem Fall ja kein Produkt von einem ONS. 

@Tumi kennt das Vorleben der Kindesmutter. Auch das berufliche. 

Warum jemanden zur Zahlung zwingen, wenn es schon vor oder in der Beziehung nie und nimmer zu einer Leistungsfähigkeit gereicht hat.

Für mich ist das absolut sinnlose Steuergeldveschwendung. 

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#19
Zitat:Für mich ist das absolut sinnlose Steuergeldveschwendung.

Ein Grund mehr genau das zu tun.
Dann haben sie kein Geld mehr um andere zu schikanieren.
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#20
Kinder sind schon zu alt, um jetzt noch das JA einzuschalten.
Was mich aufregt ist die Tatsache, dass es für viele Mütter keine Sanktionen gibt für ein derartiges verhalten.
Ein Vater müsste in dieser Situation mit härtesten Maßnahmen rechnen.

Während der Ehe hat sie nie gearbeitet.
Jetzt hätte sie genügend zeit dafür.
Die Obliegenheit scheint nur für Väter zu gelten.

Gestern ruft sie mich an, und sagt dass beim nächsten Umgang ich ihr
genügend Geld mitgeben soll für essen, trinken, Klamotten.... da sie nichts habe.
Wenn ich nichts gebe, nimmt sie die Kinder nicht an.
Dann heißt es: euer Papa gibt mir kein Geld für den Umgang, also will er nicht dass ihr zu mir kommt.

Blöde Situation...
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#21
Beistandschaft geht bis die Kinder 18 sind. Das kostet dich nur eine Unterschrift im Jugendamt.

Zitat:Gestern ruft sie mich an, und sagt dass beim nächsten Umgang ich ihr
genügend Geld mitgeben soll für essen, trinken, Klamotten.... da sie nichts habe.
Wenn ich nichts gebe, nimmt sie die Kinder nicht an.

Das ist wirklich der Gipfel. Du übergibst die Kinder im übrigen ja nicht nackt, so dass sie Kleider kaufen muss. Ich würde schon noch zum Jugendamt und dort die Beistandschaft einrichten.
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#22
Um die Situation nicht zu sehr aufzuheizen, wirst du wohl nicht umhin kommen, ihr einmalig 20 EUR in die Hand zu drücken.

Würde das Geld im Kuvert übergeben und auch da "einmalig" drauf schreiben.

In Zukunft würde ich den Kids sagen, dass Du dich von der Alten nicht erpressen lässt. Wenn Sie den zukünftigen Umgang wieder von Bakschisch abhängig macht, dann fällt der Umgang halt notgedrungen aus. Schließlich wächst bei Dir das Geld auch nicht auf den Bäume !

Ansonsten: Attacke Beistandschaft Jugendamt.

Bekäme sie nicht auch ggf. Kohle wegen temporärer Bedarfsgemeinschaft?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#23
(04-11-2014, 04:03)Das Nerdliche Orakel schrieb: Zum Kindermachen gehören zwei.
Deshalb bin ich ja auch dafür, dass man beide an den Hacken kriegt.


...vllt wirkt Kant verständlicher.

Zitat:Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.
Finde ich gut: Ich zahlte Unterhalt. Ich schaute nach. Ich fand das Gesetz. Big Grin



(04-11-2014, 09:34)Camper1955 schrieb: Für mich ist das absolut sinnlose Steuergeldveschwendung. 
Steuern werden für alles Mögliche verschwendet. Für Kinder nie.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
(04-11-2014, 10:05)tumi schrieb: Gestern ruft sie mich an, und sagt dass beim nächsten Umgang ich ihr
genügend Geld mitgeben soll für essen, trinken, Klamotten.... da sie nichts habe.
Wenn ich nichts gebe, nimmt sie die Kinder nicht an.
Dann heißt es: euer Papa gibt mir kein Geld für den Umgang, also will er nicht dass ihr zu mir kommt.

Und GENAU DESHALB würde ICH an Deiner Stelle vor Gericht gehen, um einen regelmäßigen Umgang der KM mit den Kindern einzuklagen!

Oder Du gibst ihr die 20 Öcken und ärgerst Dich weiter.

Simon II
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#25
Kennst Du einen Fall, wo ein Gericht einen umgangsunwilligen Elternteil zum Umgang zwingen konnte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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