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OLG Hamm, Beschl. vom 15.09.2014 - 3 UF 109/13 Ausländische Sorgerechtsentscheidung
#3
(04-11-2014, 14:50)tumi schrieb: Hier ein Fall der zeigt, dass Deutsche Gerichte das non plus ultra sind.
Ausländische Gerichte haben sich den deutschen zu unterwerfen.
Entscheidung gelesen?

Was spricht denn gegen die Entscheidungsbefugnis deutscher Familiengerichte?
Schon die Vernunft gebietet es, dass inländische Gerichte bei Vorliegen der Voraussetzungen nach eigenem Recht entscheiden müssen!
Das hat nichts mit "non plus ultra" zu tun.

Wenn eine Mutter -nach ausländischen Recht entschieden- befugt ist, ihr Kind zu verprügeln, muss dass doch nach deutschem Recht geändert werden können.
Nach islamischen Recht (Scharia) haben Männer weitreichende Macht über Frau und Kinder.
Sollen die sich auf islamisches Rechtsprechung berufen dürfen, wenn sie durch eine Scharia-Entscheidung erlaubt, hier ihre Kinder verprügeln?
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RE: OLG Hamm, Beschl. vom 15.09.2014 - 3 UF 109/13 Ausländische Sorgerechtsentscheidung - von Ibykus - 04-11-2014, 16:58

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