17-12-2014, 19:53
(16-12-2014, 23:49)Corleone schrieb: Was die Reserven, also das Vermögen angeht, frage ich mich weiterhin, ....Alle diese Überlegungen machen nur Sinn, solange zu de facto und de jure "zusammenlebst". Die Ehewohnung bleibt die Ehewohnung während des Trennungsjahrs. Insofern macht @netlovers Vorschlag duchaus Sinn.
(16-12-2014, 23:49)Corleone schrieb: ... ob es nicht sinnvoll ist, wenn sich das Vermögen jetzt durch Investitionen/Ausgaben schmälert oder ich mich ggf. moderat verschulde.Die ausschließliche "Inverstition" in deinen neuen Haushalt, wird man u.U. arg zusammenstreichen. "Reserve"anschaffungen für den bestehenden Haushalt weniger. Es ist ja nicht verboten z.B. 2 Waschmaschinen zu besitzen. Was innerhaltb der Ehe "investiert" wurde, geht eher durch. Auch wenn Einkommensteile durch Zins/Tilgung für Immobilienerwerb während des Zusammenlebens "nicht zur Lebensführung zur Verfügung standen", dürfte das den TU positiv beeinflussen. Daher hat das "Zusammenleben" eine größer Bedeutung, als du derzeit siehst. Die (emotinale) Entlastung durch Rückzug wird einen hohen Preis haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #