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Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind
#49
Zwischen der Steuerklasse 1 und 4 gibt es keine Wahlmöglichkeit.

Die 4 gibt es nur solange, die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung vorliegen.
Wenn nicht, bleibt nur die 1.
Und vom Ergebnis her sind 1 und 4 sowieso praktisch identisch.

Während des Getrennt lebens empfiehlt sich auf jeden Fall sofort 4/4 zu wählen, da 3/5 nur Streitpotential bringt.

Am Ende wird sowieso neu gerechnet wenn gemeinsam veranlagt wird.
Dann werden die Vor- und Nachteile der Klassen 3 und 5 wieder einkassiert und neu verteilt, sodass zwischen 3/5 und 4/4 kein Unterschied mehr besteht.
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RE: Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind - von beppo - 09-01-2015, 18:36

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