02-11-2018, 23:22
(02-11-2018, 23:18)Corleone schrieb: Dabei frage ich mich schon, wie man überhaupt dazu kommen kann, über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus sogar bis zum 6. Lebensjahr Gatten-Unterhalt zahlen zu müssen, und das unter bereits Geschiedenen.
Das musst du dich selbst fragen. Ein Vergleich bedeuet, du hast dich freiwillig dazu verpflichtet.