04-07-2019, 09:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2019, 09:15 von Alles-durch.)
(02-11-2018, 23:18)Corleone schrieb: * Die Mutter sei nicht verpflichtet, bis zum "Eintritt des Kindes in das Grundschulalter" eine Vollzeit-Beschäftigung aufzunehmen
* Stattdessen sei bei der Unterhaltsberechnung ein "fiktives Einkommen" in Höhe einer Halbtags-Beschäftigung einzuberechnen (egal, ob diese tatsächlich ausgeübt wird)
!Nach! dem Eintritt des Grundschulalters wäre die Mutter damit zur Vollzeit-Beschäftigung verpflichtet oder es wäre zumindest vom Beschluss nicht erfasst. Ich verstehe das als zeitliche Befristung.
Aber da muss der gerichtliche Beschluss mal richtig gelesen werden. Ggf. von einem Juristen.
Ich würde die eventuelle Befristung des Titels mal durchprüfen lassen bevor ich mit der Ex in die Verhandlungen einsteige. Ggf. bist Du aus der Nummer automatisch mit eintritt des Grundschulalters raus oder kannst diese Rechtsauffassung zumindest vertreten
Anders sähe die Sache aus, wenn im Beschluss bspw. stehen würde "!mindestens! bis zum Eintritt des Grundschulalters" - aber so hat es Corleone nicht geschrieben