01-01-2020, 14:16
Jetzt gerade, wo die Abänderungsklage eingereicht ist, kommt die Ex mit Zwangsvollstreckung aus dem Titel, will also Vermögensauskunft nach § 802c ZPO über einen Gerichtsvollzieher, um vollstrecken zu können. Haftbefehl nach § 802g ZPO ist direkt mit beantragt.
Mein Anwalt hat glücklicherweise auch die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO beantragt. Ich hoffe, dass Gericht gibt diesem Antrag sehr kurzfristig statt.
Ich will keine Vermögensauskunft abgeben, das wird also ein Wettlauf gegen die Zeit: Gerichtsvollzieher hinhalten, gleichzeitig bei Gericht auf die Eilbedürftigkeit wegen der laufenden Zwangsvollstreckung hinweisen. Hat jemand sonst noch Tipps oder Erfahrungswerte?
Mein Anwalt hat glücklicherweise auch die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO beantragt. Ich hoffe, dass Gericht gibt diesem Antrag sehr kurzfristig statt.
Ich will keine Vermögensauskunft abgeben, das wird also ein Wettlauf gegen die Zeit: Gerichtsvollzieher hinhalten, gleichzeitig bei Gericht auf die Eilbedürftigkeit wegen der laufenden Zwangsvollstreckung hinweisen. Hat jemand sonst noch Tipps oder Erfahrungswerte?