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Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind
#98
(01-01-2020, 15:34)Arminius schrieb: Ja...Forderungsaufstellung überprüfen GENAU !...Sollte ein Fehler drinnen sein sofort Erinnerung/Zwangsvollstreckungsabwehrklage einreichen...Bringt Zeit !

Danke dir für den Hinweis mit der Forderungsaufstellung. Ich hielt das für einen guten Tipp, da mir auch schon aufgefallen war, dass die Forderungsaufstellung in der Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers nicht stimmig ist. Also habe ich mich - zusätzlich zu der Abänderungsklage gegen den Titel - an das Vollstreckungsgericht gewandt. Ich habe sowohl formale Fehler gerügt (Erinnerung, § 766 ZPO) als auch auf die laufende Abänderungsklage hingewiesen und mit Blick auf diese eine einstweilige Einstellung (§ 769 Abs. 2 ZPO) beantragt.

Leider sieht das Vollstreckungsgericht nun weder eine nicht nachvollziehbare Forderungsaufstellung als Fehler an, noch sieht es sonstige formale Fehler. Ich habe ausgerechnet, dass Zinsen, Anwaltskosten usw. nicht stimmig sind, und das Gericht hält mir entgegen, dass die Unstimmigkeit zu meinen Gunsten gehe, denn die Beträge müssten (nach meiner Berechnung) eigentlich noch höher sein. Daher könne ich mich über die Unstimmigkeit nicht beschweren und müsse nun (zusätzlich zur Hauptforderung Unterhalt) einen Betrag zahlen, von dem ich gar nicht weiß, woraus er sich ergibt.  Angry 

Insgesamt eine mir sehr übel wollende, gegen mich gerichtete Entscheidung. Besonders ärgert mich, dass die Abänderungsklage ja bereits anhängig gemacht wurde, und das Familiengericht nur noch nicht über eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 242 FamFG, 769 ZPO) entschieden hat. Hier kann (in dringenden Fällen) auch das Vollstreckungsgericht nach § 769 Abs. 2 ZPO entscheiden. Dieses verweist jedoch im Wesentlichen einfach darauf, dass diese Entscheidung Sache des Familiengerichts sei.  Angry

Mir droht also weiterhin der Termin zur Vermögensauskunft, nebst Haftbefehl, wenn ich da nicht hingehe.

(01-01-2020, 15:34)Arminius schrieb: Hast Du ein Einkommen und eine vernünftige Wohnung ?

Es gibt drastischere Lösungen...dafür müsste man aber wissen wie es um dich bestellt ist.

Nein, Einkommen nicht, ich lebe von Arbeitslosengeld (siehe oben). Ja, eine vernünftige Wohnung habe ich. In dieser könnte der Gerichtsvollzieher demnächst nach Wertsachen schnüffeln kommen und Computer, Smartphones etc. wegnehmen, oder mein Auto - der Horror für mich.

Was schlagt ihr für ein Vorgehen vor bei einer solchen Vermögensauskunft? Bin für kurzfristige Hinweise sehr dankbar!!
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RE: Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind - von Corleone - 19-01-2020, 12:52

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