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Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen
#1
Hallo an alle, sagt mal in welcher Art und Weise muß ich als Unterhaltspflichtiger meine Zinseinahmen (Kapitalerträge) gegenüber dem Bestand des Jugendamtes nachweisen. Reicht eine persönliche von mir geschriebene und unterschriebene Mitteilung über die Höhe der Zinseinahmen? Oder muß ich Originale zum Kopieren vorlegen (das ist wohl eher nicht der Fall, wird aber von mir verlangt). Darf ich die Namen der Banken unkenntlich machen, wenn ich selbst Kopien machen möchte um diese vorzulegen. Und auch noch wichtig, kann ein Beistand diese Informationen überprüfen.
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#2
(09-11-2014, 21:04)Tigerfisch schrieb: Und auch noch wichtig, kann ein Beistand diese Informationen überprüfen.
Du glaubst doch wohl, dass das JA sämliche Daten vom Finanzamt erhält? Wenn nicht, dann....
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#3
Nun ja ein Beistand bekommt sicherlich viel vom Finanzamt mitgeteilt, da aber die Kapitalertragssteuern laut diesem Zitat anonym von den Banken an das Finanzamt gezahlt werden "Die Steuer wird als Quellsteuer erhoben, d. h. der Betrag wird direkt von der Bank anonym an das Finanzamt übermittelt." kann der Beistand maximal erfahren, wie hoch ein bestehender Freistellungsauftrag ist. Ob dieser Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde, kann er wahrscheinlich aufgrund der Anonymität der Zahlungen nicht erfahren. Somit wäre ein Beistand in diesem Fall auf die Angaben des Unterhaltspflichtigen angewiesen ohne diese Überprüfen zu können. Na klar, der Beistand kann vor Gericht gehen und das Gericht ordnet dann die Herausgabe von Originaldokumenten an, aber dafür muss es dann auch zwingende Gründe geben, wie absolute Verweigerung von Angaben zu Kapitalerträgen usw.

Weiß denn jemand wie diese Angaben von mir gemacht werden müssen? Meine Frage war ja nach der Art und Weise in der ich diese Angaben machen muß. Ich möchte halt keine Originale vorlegen, sondern selbstgeschriebene Angaben einreichen. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
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#4
Du musst zwei Dinge vorlegen: Eine Aufstellung mit den Einnahmen und die Nachweise darüber. Möglicherweise reicht dem Jugendamt auch, wenn du die Nachweise vorzeigst, aber sie ihnen nicht in die Hand gibst. Banknamen gehen das Jugendamt nichts an, aber der Nachweis muss nachvollziehbar die Zahlen belegen.
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#5
Wo bekommt man denn noch Zinsen? 
Das würde mich mal interessieren.
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#6
Fast überall. 12  Monate Uganda z.B. 12,5%. Argentinien sogar 24% :-)
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#7
Blöd, wenn er der Beistand schon was von den Zinseinnahmen weiß. Dann gibt es wohl kaum ein entrinnen mehr. Ansonsten gilt: Zinsen in der Steuererklärung nicht angeben. Gibt keine Verpflichtung zur Angabe mehr, weil die Quellensteuer direkt abgegriffen wird. Die Angabe beim Finanzamt lohnt nur, wenn der persönliche Steuersatz unter der Quellensteuer liegt und man deswegen mit einer Steuerrückzahlung rechnet. Das muss natürlich jeder für sich selber beurteilen. Ansonsten sehe ich für den Beistand kaum eine Chance hier an Daten zu kommen.
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#8
Hallo zusammen,

ich hatte bei meiner KU-Berechnung auch Zins- und Dividendeneinnahmen, die ich nicht ursprünglich angegeben hatte. Die gegenerische RAin hat mich dann bedroht und einen Antrag beim AG gestellt, dass ich an Eides statt versichern soll, dass ich wirklich keine Zins- und Dividendeneinnahmen habe. Ich habe sie dann angegeben, wobei sie nicht relevant für eine Stufenerhöhung waren.

Grüße

Lullaby
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#9
Was passiert denn dem Tiger, wenn er seine Zinseinnahmen nicht angibt und 10 Jahre später erfährt die Beiständin davon? Nachforderung? Nachträgliche Erhöhung des KU?
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#10
Nach zehn Jahren interessiert das nicht mehr.
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