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Unterhaltszahlung bei Alg2
#1
Folgende Situation: Bisher 225,00€ Kindesunterhalt und 115,00€ Betreuungsunterhalt gezahlt; nicht tituliert, soweit ich das Richtig verstehe.... (Gibt nur ne Berechnung vom Jobcenter) Tochter 2,6 Jahre alt. Aufgrund nachweislicher Falschaussagen von Km und Oma (vom Kiarzt schriftlich bei Gericht widerlegt) zum Thema angeblicher Kindesmissbrauch, hab ich meinen Job als Pädagoge verloren und beziehe jetzt selbst Alg2; zusätzlich seit gestern noch nen 450,00€ Job; sonst krieg ich nen Vogel..... Privatinso steht deshalb vielleicht auch noch vor der Tür, Termin bei Schuldenberater ist am 24. Aug.
Was überweise ich nun an Mama Anfang August? Beim JC waren sie deutlich überfragt, keiner kennt sich aus; Und sie wird sicher wieder UHV beantragen....
Oder ist vielleicht das die Chance, die bewussten Falschaussagen von Mama irgendwie ins Rampenlicht zu rücken, die beim FamG niemanden interessieren...!?

Lg LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#2
erste option

Kindesunterhalt weiterhin in volle höhe 225 € Bezahlen. Weiteren Geld zufluss der Mutter Stoppen. Für die Finanzen der Mutter bist nicht verantwortlich. Kümmere dich um dich deine Finanzen. Balast abwerfen, sofern möglich.

zweite option

Kindesunterhalt in höhe von 133 € bezahlen. Sonst wie bei der erste option.


Weiteres:

Option 1 oder 2, hängt davon ab wie tatsächlich Finanziell gestellt bist. Sämtliche Ausgaben, Einnahmen, aufschreiben. Sofern forderungen kommen, wie Anwaltsrechnungen, etc., diese kannst leise still monatlich tilgen. Nach möglichkeit 225 € bezahlen. UV erhält Sie 133 €. Sofern voll bezahlt wird, kann Sie gar nichts wollen.

Bsp.

Forderung RA 500 €
Forderung Sonstwas 200 €

Gesamtforderung 700 €

Natürlich tut weh auf einmal soviel. Also machst ein Dauerauftrag für RA von Summe X, und Dauerauftrag für Sonstwas von Summe X. Zahlungen müssen fliesen monatlich. Kann keiner was wollen, solange die Zahlungen fliesen. Lass dich nicht erschrecken sobald Briefe kommen mit "Sie müssen", "sofort" sonst was.

Dringend zusehen das Finanziele aufbessern. ALG 2 schön und gut. Schreibe bewerbungen. 30 Std. Woche, wie auch immer. Nebenbei arbeiten, wie auch immer. Bessere die Finanzen auf.

Das ist mein vorschlag, ohne weiteres genau zu kennen.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#3
LNB,

Du bist uU eingeschränkt leistungsfähig hinsichtlich des Kindesunterhalts. Die Mutter geht leer aus.
Aus den 450€ kannst Du den KU zahlen.

Freiwillig titulieren und aufstocken! Sofort!
Mit 'n paar Angaben könnte das mal durchgerechnet werden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#4
Das mit der Aufstockerei nach ALG2 ist ja recht verlockend, birgt aber eine gewisse Gefahr: irgendwann dreht der Gesetzgeber diesen Geldhahn zu, weil es ihn zuviel kostet. Der Unterhaltsanspruch (evt. sogar tituliert) bleibt bestehen, in voller Höhe natürlich, auch wenn es vom Amt nichts mehr gibt.

Wenn dir der Nachweis gelingen sollte, dass du deinen Job verloren hast wegen einer Falschbeschuldigung durch die Unterhaltsempfängerin - da lohnt es sich, den Betreuungsunterhalt mit dem §1579 BGB anzugreifen. Wenn Exe dich um die Grundlage dieses Betreuungsunterhalts, nämlich dein Einkommen, gebracht hat, dann hat sie ihren Anspruch verwirkt. Den Verlust des Betreuungsunterhalts hat sie billigend in Kauf genommen - denn wenn sie dich ins Gefängnis gebracht hätte, hätte sie auch keinen Unterhalt mehr von dir bekommen.
Ich würde es versuchen - mehr als ablehnen kann das Gericht nicht - aber damit den Weg zur nächsten Instanz ebnen...
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
ok, danke euch....

Ich hoffe ja, nicht allzu lange in Alg2-Bezug stehen zu müssen; Zumindest eine Teilzeit-Stelle wäre doch gut; Inwiefern allerdings eine erneute Anstellung im pädagogischen Bereich nun wieder in Frage kommt (oder kommen kann) hat mir bisher auch keiner beantworten können.
Immerhin bin ich (laut Ex-Chef) bei der Regierung von Schwaben bekannt; auch wenn ich bis jetzt noch nichts schriftliches in Richtung "Berufsverbot" bekommen habe....
Da schwebt j auch immer noch das Schwert der vielleicht doch noch bald nötigen Insolvenz. im Moment kann ich ja nicht mal mein Auto halten; und der öffentliche Nahverkehr ist hier eine Katastrophe...
Da ich vom 450€-Job gerade mal 168,00€ behalten darf, würde das gerade für Unterhalt in Höhe des UHV reichen. Wie eventuelle Umgänge in (ferner) Zukunft damit bestritten werden sollten, keine Ahnung; schon allein das Abholen wäre ohne PKW reichlich kompliziert....
Was genau würde eine Titulierung bewirken? Im Prinzip doch nur eine rechtliche Zahlungsverpflichtung, oder? (Außer jetzt beim JC) hätte ich da sonst ja gar keine Vorteile von, oder?

Meine Überlegung war, eben Unterhalt in Höhe des UHV zahlen; damit keine neuen Schulden auflaufen. mehr geht im Moment einfach wirklich nicht. Oder eben (erst mal) gar nichts. Und schauen wie Mama reagiert....
Wenn Mama unbedingt nen Titel will, dann soll sie sich einen holen.... Nochmal direkt beim selben FamRichter aufzuschlagen würde ihr Konto dort sicher nicht unbedingt verbessern.
Und vermutlich würde schon eine Zahlung "nur" in Höhe des UHV Mama weiter agieren lassen....

@Autriake

(15-07-2015, 21:49)Austriake schrieb: Wenn dir der Nachweis gelingen sollte, dass du deinen Job verloren hast wegen einer Falschbeschuldigung durch die Unterhaltsempfängerin - da lohnt es sich, den Betreuungsunterhalt mit dem §1579 BGB anzugreifen. ...
Ich würde es versuchen - mehr als ablehnen kann das Gericht nicht - aber damit den Weg zur nächsten Instanz ebnen...

Wie müsste so ein Nachweis denn aussehen?

Das Muttis Version der Geschichte hinten und vorne nicht stimmt, das hat das FamG ja schon schriftlich. Attestiert vom KiArzt. Interessiert bis jetzt aber gar nicht,
und hält Mama auch nicht davon ab, weiter Ihre Version zu verbreiten...
Da es von Seiten des Arbeitgebers eine Kündigung in der Probezeit war, steht natürlich auch keine Begründung drin....
Einzig der zeitliche Zusammenhang mit den Anträgen und Aussagen vor Gericht wäre hier wohl zweifelsfrei beweisbar....


lg LNB
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#6
Von den 450€ werden 100€ Grundfreibetrag abgezogen. Auf die verbleibenden 350€ werden 20% angerechnet, sind 70€.
Freibetrag gesamt ist also 170€.

450€ - 170€ = 280€ anrechenbares Einkommen.

Wie alt ist das Kind? Wie hoch ist der Zahlbetrag für Kindesunterhalt nach DüTab?
Auf einen Titel hat das Kind einen Anspruch. Besser selbst freiwillig zu eigenen Bedingungen titulieren, als einen gerichtlichen über Klage zu kassieren.
Mit Titel könntest Du das anrechenbare Einkommen weiter um den Zahlbetrag bereinigen, ist also bares Geld. Soweit die Einkommensseite.

Bist Du Dir darüber im Klaren, wie Umgangskosten und Kindsregelleistungen in die Bedarfsrechnung einfließen?

Bedarfe minus anrechenbares Einkommen ergeben die Leistung nach SGB, solange der Bedarf nicht gedeckt ist.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#7
@skipper: danke dir....

Kind ist aktuell 2,8 Jahre alt; letzte Berechnung vom JC ergab 225,00 KU und 115,00€ BU. Das habe ich die letzten 2 Jahre auch bezahlt.
Bruttoeinkommen während der letzten Monate 2500,00 Euro

Vom JC gibts jetzt grad mal den Regelsatz von 391,00€, Meite 330,00€, sowie eine Pauschale für Heizung und Strom (die nicht annähernd ausreichend ist)
weil altes Haus und Warmwasser z.B. über nen Boiler läuft...

Meine eigentliche Beraterin beim JC ist gerade in Urlaub, die kenn ich noch gar nicht; die Vertretung die da war, hatte kaum Ahnung...
also weiß ich auch eigentlich hierzu noch gar nichts:

(16-07-2015, 07:02)Skipper schrieb: Bist Du Dir darüber im Klaren, wie Umgangskosten und Kindsregelleistungen in die Bedarfsrechnung einfließen?

(16-07-2015, 07:02)Skipper schrieb: Auf einen Titel hat das Kind einen Anspruch. Besser selbst freiwillig zu eigenen Bedingungen titulieren, als einen gerichtlichen über Klage zu kassieren.
Ich hatte nie vor, keinen KU zu zahlen; hab das vor der Berechnung sogar freiwillig gemacht.

wie das dann mit der evtl. anstehenden Privatinso aussehen wird, auch gar keine Ahnung....

LNB

PS: das JC hat natürlich auch gefragt, wie der Umgang bisher geregelt war; Tochter eben 2 Tage die Woche von 9.00 - 18.00 Uhr bei mir; insofern wohl also auch nicht anrechenbar,
da ja keine 12 Std am Stück!?
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#8
Gibt es ... was die Kündigung angeht, möglicherweise das Recht auf Akteneinsicht in Personalakte? Scheint ja öffentlicher Arbeitgeber zu sein.

Vielleicht findet sich da ein (anonymes) Schreiben der KM?

Ist wieder ein Klassiker, wie Erwerbsbiographien durch Exen geschrottet werden.

Würde alles unterbinden, was der Ex noch Vorteile bringt. Einzig um die Zahlung von UVG würde ich mich kümmern, wie hier schon geschrieben. Damit bei Dir keine Schulden auflaufen.

Den Titel würde ich vermutlich bis 30.6.2016 befristen. Erkläre allen, dass sich ein Burnout abzeichnet und du nicht weißt, wie es sich langfristig ergibt.

Wenn die Alte mit der Entfremdung durch kommt, mag es für Dich im Ausland schönere Orte geben können als hier. Ob du dann einen Titel gegen dich brauchst - fraglich

Soll die Alte es nochmal auf einen Prozess ankommen lassen. Was soll's?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
OK.
Da muß eine Übernachtung mit rein, sonst wird's knifflig, oder mit KiMu einfach von 8 bis 20 vereinbaren. Nicht alle JC halten sich aber - aus guten Gründen - an die 12-Stunden-Regel.

Wie oft im Monat ist das Kind regelmäßig bei Dir?

Wenn Du mir noch sagst, wie hoch die Umgangskosten für Fahrten sind, zudem genaue Warmmiete OHNE Strom, dann kriegst 'ne Berechnung, die Du dem JC um die Ohren hauen kannst.  Smile

S.
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#10
(16-07-2015, 08:27)CheGuevara schrieb: Gibt es ... was die Kündigung angeht, möglicherweise das Recht auf Akteneinsicht in Personalakte? Scheint ja öffentlicher Arbeitgeber zu sein.

Nein, ich denke nicht; hatte meinen Arbeitgeber selbst informiert, als der Antrag auf Umgangsaussetzung kam; kannte die ganze Geschichte ja und vorher hats immer geheißen, "Ja mach Dir keine Sorgen, falls bei uns was kommen sollte, weiß ich ja wie ich darauf reagieren muss"

Dann gabs aber den bayrischen Gründerpreis für ihn und da wurde ihm das alles wohl zu heiß....

(16-07-2015, 08:27)CheGuevara schrieb: Den Titel würde ich vermutlich bis 30.6.2016 befristen. Erkläre allen, dass sich ein Burnout abzeichnet und du nicht weißt, wie es sich langfristig ergibt.
Soll die Alte es nochmal auf einen Prozess ankommen lassen. Was soll's?

Das hört sich nach einer guten Idee an....

LNB

@skipper:

(16-07-2015, 08:33)Skipper schrieb: Da muß eine Übernachtung mit rein, sonst wird's knifflig, oder mit KiMu einfach von 8 bis 20 vereinbaren.

Das Kind ist gar nicht bei mir, und bis auf weiteres gibts 1 Std betreuten Umgang die Woche;
Vereinbarungen mit Mutter gabs nicht und wirds nie geben; Und ob sich der Richter zu einer ÜN hinreißen lassen kann, keine Ahnung. Aber bis dahin vergehen eh noch Monate oder Jahre....
Laut Beschluss waren das 10 Tage im Monat; und nen neuen gibts vom Gericht (noch) nicht.
BU eben bis der Kinderpsychiater geklärt hat ob ich überhaupt noch darf....

Miete mit Nebenkosten 336,00 € zusätzlich Heizkosten von 90,00 € pro Monat in den kalten Monaten (hier Okt bis Mai) weil nur Ofenheizung (Holz).

Zugstrecke einfach 4,40 € zusätzlich 2,50 für Bus einfach; alternativ Tageskarte ÖPNV im Landkreis 11,00 Euro...

Danke LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#11
Natürlich NUR einen befristeten Titel. Wenn sich das JAmt nicht darauf einläßt, na, dann für kleines Geld eben beim Notar. Und ab zum JC damit. Ist bares Geld.

Um den Titel wirst nicht herum kommen. Kann auch das Verhältnis zur KiMu entspannen. Kein Streß mit Beistandschaften usw. , nur ein bisl Bemühungen gegenüber dem JC, die Bedürftigkeit zu verringern. Smile

S.
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#12
Lass reinformulieren:

Diese Urkunde sichert den Unterhaltsanspruch befristet bis zum ... .

Einfach am Ende oder kurz davor in den Fließtext einarbeiten lassen. Der Mann am Jugendamt war freundlich zu mir - endlich mal einer der keinen Stress macht - hat er sich wohl gedacht.

Und irgendwie hatte er auch seine Freude dabei, so nach dem Motto: das fällt eh niemanden auf weil das eh keiner bis zum Ende liest. Bisher liegen wir mit unserer Einschätzung richtig! ;-)
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(Donovan)
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#13
...
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#14
(16-07-2015, 04:20)LoveNoBitch schrieb: Immerhin bin ich (laut Ex-Chef) bei der Regierung von Schwaben bekannt; auch wenn ich bis jetzt noch nichts schriftliches in Richtung "Berufsverbot" bekommen habe....



Wie müsste so ein Nachweis denn aussehen?

Das Muttis Version der Geschichte hinten und vorne nicht stimmt, das hat das FamG ja schon schriftlich. Attestiert vom KiArzt. Interessiert bis jetzt aber gar nicht,
und hält Mama auch nicht davon ab, weiter Ihre Version zu verbreiten...
Da es von Seiten des Arbeitgebers eine Kündigung in der Probezeit war, steht natürlich auch keine Begründung drin....
Einzig der zeitliche Zusammenhang mit den Anträgen und Aussagen vor Gericht wäre hier wohl zweifelsfrei beweisbar....


lg LNB

Kannst Du deinen Ex-Chef dazu bewegen, dir in einer privaten e-mail zu bestätigen, dass man dich wegen dieses Verdachts in der Probezeit rausgeschmissen hat?

Ansonsten befrage dich mit einem Anwalt, der Erfahrung als Strafverteidiger hat, wie man Beweise präsentieren muss.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Dann eben ohne Kind und Umgang.
Die Heizkosten habe ich auf 12 Monate verteilt.
KU muß tituliert sein!

Leistungsberechnung

1. Bedarfsberechnung
399 € Vater
0 € Kind, 0 Tage von 234 €
0 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
380 € Warmmiete
---
779 € Bedarf

2. Einkommensberechnung
450 € Brutto
450 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-70 € Freibeträge für Erwerbstätige
-225 € Kindesunterhalt
---
55 € anrechenbares Einkommen

3. Leistungsberechnung
779 € Bedarf
-55 € anrechenbares Einkommen
---
724 € Leistung, 'Aufstockung'

4. Ergebnis
1.174 € Zufluß (Einkommen + Aufstockung)
-605 € Abfluß (Miete, Unterhalt)
---
569 € zum Leben

S.
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#16
(16-07-2015, 19:13)raid schrieb: Skipper, Du weißt so viel. Manchmal frage ich mich, ob Du nicht Familienrichter mit Zusatzausbildung im SGBII bist plus Psychologie-Studium.

Familienrichterin, wenn schon.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
Hast Du da auch nix vergessen, raid? Wink

Ich bin doch auch Dreisprung-König, Mütter-Versteher und Väter-Flüsterer und...

meine kaum bekannte dunkle grausame Seite:

Jäger und Hasser schlampig arbeitender JAmts-MitarbeiterInnen.
Wer mir von dieser Truppe komisch kommt, der wird von mir eigenhändig kielgeholt und zu Fischfutter verabeitet, vor dem VG.

Das bockt richtig...      
Vermutlich mag ich deshalb den 2. von den drei Sprüngen so gern. Tongue

S.
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#18
(16-07-2015, 09:08)CheGuevara schrieb: Lass reinformulieren:

Diese Urkunde sichert den Unterhaltsanspruch befristet bis zum ... .

Einfach am Ende oder kurz davor in den Fließtext einarbeiten lassen. Der Mann am Jugendamt war freundlich zu mir - endlich mal einer der keinen Stress macht - hat er sich wohl gedacht.

Das Verstecken der Befristung ist überhaupt nicht erforderlich! Kann den Vorteil nicht erkennen.

Ganz einfach: z.B. zahlt Kindesunterhalt in Höhe von..... ab dem 01.7.2015 bis zum 30.06.2016,7,8,
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
(16-07-2015, 08:35)LoveNoBitch schrieb: Nein, ich denke nicht; hatte meinen Arbeitgeber selbst informiert, als der Antrag auf Umgangsaussetzung kam; kannte die ganze Geschichte ja und vorher hats immer geheißen, "Ja mach Dir keine Sorgen, falls bei uns was kommen sollte, weiß ich ja wie ich darauf reagieren muss"

Dann gabs aber den bayrischen Gründerpreis für ihn und da wurde ihm das alles wohl zu heiß....
Die einzige Chanche, um irgendwann vielleicht (bei ausreichender Beweislage) die Ex auf Schadenersatz zu verklagen, ist der Nachweis der tatsächlichen Begründung für Deine Kündigung.
Der entsprechende Nachweis könnte für Dich zudem auch im Sorgerechtsverfahren von einiger Bedeutung sein.
Ich würde versuchen, mit dem ehemaligem Arbeitgeber einen Termin zu machen und mal Klartext zu sprechen. Es gibt für Ihn doch eigentlich keinen Grund, um die tatsächliche Kündigungsursache verschleiern zu wollen ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#20
...Mama fordert nun einen schriftlichen "Zweizeiler" von mir, das ich keinen Unterhalt (bzw. nur Unterhalt in Höhe des UHV zahlen kann.
Angeblich fordert das Jobcenter das von ihr; Dabei sind wir nun bei der gleichen Behörde gemeldet. Die Wissen also eh Bescheid...?!
Und spätestens kommenden Samstag hat sie ja den entsprechenden Kontobeleg. Dies hatte ich ihr geschrieben, und nun dreht sie wieder auf 180.... Was bitte wird denn das nun?

Kurzes Schreiben, das ich "Aufgrund bereits widerlegter Anschuldigungen meinen Job verloren habe, eigentlich nichts mehr zahlen kann, aber nun einen 450€ Job gefunden habe
um wenigstens Unterhalt in Höhe des UHV leisten zu können?
Tituliert habe ich noch nichts; die ersten Bewerbungen sind schon raus und spätestens Anfang Sept. sollte das ALG2 wieder Geschichte sein....


(19-07-2015, 13:34)Pistachio 00 schrieb:
(16-07-2015, 08:35)LoveNoBitch schrieb: Nein, ich denke nicht; hatte meinen Arbeitgeber selbst informiert, als der Antrag auf Umgangsaussetzung kam; kannte die ganze Geschichte ja und vorher hats immer geheißen, "Ja mach Dir keine Sorgen, falls bei uns was kommen sollte, weiß ich ja wie ich darauf reagieren muss"

Dann gabs aber den bayrischen Gründerpreis für ihn und da wurde ihm das alles wohl zu heiß....
Der entsprechende Nachweis könnte für Dich zudem auch im Sorgerechtsverfahren von einiger Bedeutung sein.
Ich würde versuchen, mit dem ehemaligem Arbeitgeber einen Termin zu machen und mal Klartext zu sprechen.

Habe ihn mal angeschrieben und ume eine entsprechende kurze Bestätigung oder einen Gesprächstermin gebeten...
gemeldet hat er sich noch nicht. diese Woche bekommt er noch Zeit....
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#21
(28-07-2015, 18:16)LoveNoBitch schrieb: Habe ihn mal angeschrieben und ume eine entsprechende kurze Bestätigung oder einen Gesprächstermin gebeten...
gemeldet hat er sich noch nicht. diese Woche bekommt er noch Zeit....
Unterschätze das nicht.
Wenn Du schriftlich belegen und beweisen kannst, dass Du aufgrund einer falschen Beschuldigung wegen vorgeblichen Missbrauchs (den der Richter bereits bezweifelt hat) gekündigt wurdest, muss das auch im Sorgerechtsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Und bei allem was Du tust, denke an einen möglichen OLG-Weg.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#22
(28-07-2015, 19:02)Pistachio 00 schrieb:
(28-07-2015, 18:16)LoveNoBitch schrieb: Habe ihn mal angeschrieben und ume eine entsprechende kurze Bestätigung oder einen Gesprächstermin gebeten...
gemeldet hat er sich noch nicht. diese Woche bekommt er noch Zeit....
Unterschätze das nicht.
Wenn Du schriftlich belegen und beweisen kannst, dass Du aufgrund einer falschen Beschuldigung wegen vorgeblichen Missbrauchs (den der Richter bereits bezweifelt hat) gekündigt wurdest, muss das auch im Sorgerechtsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Und bei allem was Du tust, denke an einen möglichen OLG-Weg.

Keine Sorge, das mache ich nicht; am OLG wird vermutlich sowieso kein Weg vorbei gehen, bei dem Quark den der Herr Richter hier gerade fabriziert
und der Absurdität die diese Geschichte mittlerweile angenommen hat...

Im Moment beschäftigt mich die Frage, was Mama wohl mit diese Bestätigung will, da wir beide ja beim selben JC geführt werden
und dort natürlich alle meine Angaben bereits eh schon liegen.....??
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#23
Nun meldet sich das Jobcenter mal wieder....

Habe KM nun 133 € Unterhalt überwiesen für diesen Monat.
Bereits im Vorfeld wollte Sie eine schrifitliche Bestätigung für das JC, das ich nur noch 133 € zahlen kann und werde.
Diese hatte Sie auch bekommen, mit dem Hinweis, das ich Aufgrund von Jobverlust ALG 2 beantragen musste und vorerst nicht mehr zahlen kann.
Wohlgemerkt sind wir beim selben JC, was ich auch vermerkt hatte;

Nun will das JC nochmal eine Stellungnahme von mir, warum ich nur noch 133 € zahle, und fordert mich auf, wieder den bisherigen Betrag (mit Anpassung an neue Düsseldorfer Tabelle) zu zahlen... "blabla, Leistungsgewährung auf uns übergegangen, blabla"

Eigentlich sollte ich ja schonungslos ehrlich sein, und Antrag der KM auf Umgangsausschluss (mit all den unwahren Angaben zum Missbrauchsvorwurf), sowie
der Stellungnahme des Kinderarztes da hin schicken, die ja all diese Aussagen widerlegt;
vielleicht ja auch noch dezent darauf hinweisen, das ich für diesen Unterhaltsausfall nicht verantwortlich bin, und vielleicht ja das JC bitten, mal zu prüfen inwiefern hier
überhaupt noch Ansprüche auf Betreuungsunterhalt geltend gemacht werden können, oder? ;-)

Was sagt ihr?

Lieben Dank, LNB
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