Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#4
Eines muss dir zunächst klar sein: Bei der von dir gemeinten Erwerbsobliegenheit handelt es sich wie bei sehr vielen -auch grundlegenden- Dingen im Unterhaltsrecht um reines Richterrecht. Das Ganze ist ein gigantischer Vergnügungspark, in dem Anwälte, Richter und Helfer auf deine Kosten alle möglichen Juxbuden ausprobieren. Mal regnets, dann läuft die Eine besser, mal ist es heiss, dann die Andere. Festgefügt ist da nichts und im Zweifelsfall wird einfach das Standardgeschwallere von der Einzelfallbetrachtung abgesondert.

Im Prinzip kann dir alles, was zu niedrigerem Unterhalt führt für unzulässig erklärt werden. Das ist der Normalfall. Dann kannst du bgegründen, wieso dein Einkommen gesunken ist und abhängig von dieser Begründung und seinem aktuellen Darmdruck wird der Richter das gar nicht, teilweise oder ganz akzeptieren. Einfach weniger verdienen geht gar nicht. Aber vielleicht Anderes: Nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, Entlassung, Wegfall von Überstunden...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 10-11-2014, 21:24

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch ehrensoldstattunterhalt 4 2.689 19-01-2020, 00:43
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Erwerbsobliegenheit Ipanema 50 18.329 01-09-2019, 08:38
Letzter Beitrag: p__
  Gesteigerte Erwerbsobliegenheit i-wahn 26 18.489 14-07-2017, 12:07
Letzter Beitrag: Mercedes_AMG
  Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell Dadamax 50 35.247 28-07-2015, 23:59
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste