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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#8
(10-11-2014, 22:56)feministensoehnin schrieb: Realistisch, oder wird er irgendwann zu fachfremden Bewerbungen gezwungen? Kennt Ihr irgendwelche passenden Beispiele? Lassen JÄ entsorgte Väter in Ruhe, solange sie brav 100% zahlen?

Wenn er von Stufe 5 Düsseldorfer Tabelle auf Stufe 1 runtergeht, muss er erklären, warum. Wenn er dann zu Unterhalt aufgrund einer Einkommensfiktion verurteilt wird, so verjährt diese Fiktion nicht. Er kann also nicht nach einem Jahr sagen, dass er jetzt eh keine Chance mehr auf einen besser bezahlten Job hätte. Dazu gibt es auch ein Urteil in der Urteilssammlung. Fachfremde Bewerbungen: Individuelle Richteransicht.

Frag mal Beppo hier im Forum, der muss Unterhalt nach einem früheren hohen Verdient bezahlen, eine Abänderung wurde ihm gerichtlich verweigert.

Mit "Unterhalt" ist natürlich immer Kindesunterhalt für Minderjährige gemeint. Bei anderen Unterhaltarten sind die Anforderungen weniger streng, davon reden wir jetzt nicht.
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RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 10-11-2014, 23:13

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