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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#9
Ich meine nur KU. Nachehelicher Unterhalt ist ein ganz anderes Feld.

Ich meine auch keine Abänderungen oder so. Wenn ein Titel über 100% DDT besteht, müsste das Kind erstmal klagen.

Wie ist es eigentlich mit dem "vereinfachten Verfahren"? Wann kommt das zur Anwendung?

Ach, noch etwas: Kann fiktiver KU über 100% DDT auch für die Vergangenheit ausgeurteilt werden, wenn 100% gezahlt wurden? Wenn ja, wie weit zurück?
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RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von feministensoehnin - 10-11-2014, 23:40

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