10-11-2014, 23:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2014, 23:43 von feministensoehnin.)
Ich meine nur KU. Nachehelicher Unterhalt ist ein ganz anderes Feld.
Ich meine auch keine Abänderungen oder so. Wenn ein Titel über 100% DDT besteht, müsste das Kind erstmal klagen.
Wie ist es eigentlich mit dem "vereinfachten Verfahren"? Wann kommt das zur Anwendung?
Ach, noch etwas: Kann fiktiver KU über 100% DDT auch für die Vergangenheit ausgeurteilt werden, wenn 100% gezahlt wurden? Wenn ja, wie weit zurück?
Ich meine auch keine Abänderungen oder so. Wenn ein Titel über 100% DDT besteht, müsste das Kind erstmal klagen.
Wie ist es eigentlich mit dem "vereinfachten Verfahren"? Wann kommt das zur Anwendung?
Ach, noch etwas: Kann fiktiver KU über 100% DDT auch für die Vergangenheit ausgeurteilt werden, wenn 100% gezahlt wurden? Wenn ja, wie weit zurück?