Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#10
Unterhalt ist fällig ab gültiger Auskunftsaufforderung. Streitet man sich danach über die Höhe, verklagt dich und beschliesst ein halbes Jahr später der Richter einen bestimmten Betrag, dann gilt der nicht ab Rechtskraft des Beschlusses, sondern ab der Auskunftsaufforderung. Du kannst das je nach Definition "rückwirkend" nennen oder nicht.

Das vereinfachte Verfahren ist in der Praxis bedeutungslos. Wie es abläuft, kannst du z.B. hier nachlesen, im FamFG ist es ab § 249 FamFG abgehandelt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 11-11-2014, 00:09

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch ehrensoldstattunterhalt 4 2.689 19-01-2020, 00:43
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Erwerbsobliegenheit Ipanema 50 18.330 01-09-2019, 08:38
Letzter Beitrag: p__
  Gesteigerte Erwerbsobliegenheit i-wahn 26 18.491 14-07-2017, 12:07
Letzter Beitrag: Mercedes_AMG
  Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell Dadamax 50 35.251 28-07-2015, 23:59
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste