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Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#1
Hallo an alle im Forum,

auf der Suche im Internet nach dem o. g. Thema, bin ich durch Hinweis eines Users in einem anderen Forum auf dieses sehr interessante Forum gestoßen.

Auch wenn mein Fall etwas anders als die meisten hier erwähnten gelagert ist, so erhoffe auch ich mir einige Anregungen, wie in meinem speziellen Fall vorgegangen werden sollte oder wie man sich auf kommende Situationen vorbereiten kann.

Dazu möchte ich aber erst kurz meine Geschichte erzählen:

Ich, 46, Angestellter mit gutem Einkommen, bin vor ca. 2 Jahren von meiner jetzigen Ex-Frau geschieden worden, die schon im Scheidungsprozess (Verbundverfahren) mit ihrem Anwalt und ihrem Steuerberater alle Register der unfairen Prozessführung gezogen hat. Die Wahrheit blieb, wie auch hier so häufig erwähnt, völlig auf der Strecke. Viel schlimmer aber war, dass meine Ex meine Tochter, heute 19, mit in die Auseinandersetzung hinein zog und diese sich irgendwann komplett von mir und allen Familienmitgliedern meinerseits zurück zog und offensichtlich auch keinen Kontakt mehr wünschte.

Da sie damals schon 16 war, habe ich gedacht, dass sie als Fast-Erwachsene schon weiß was sie tut und habe keine besonderen Anstrengungen unternommen, um die Situation zu entschärfen - diesen Fehler gestehe ich gerne ein.

Im letzten Jahr ist sie 18 Jahre alt geworden. Da der Unterhaltstitel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr begrenzt war, habe ich die Unterhaltszahlung auf Anraten meiner Rechtsanwältin vorläufig eingestellt, da ja ab dann auch die Mutter barunterhaltspflichtig war. Nach der Aufforderung meiner Tochter, den letzten Unterhalt weiter zu bezahlen oder die letzten Gehaltsabrechnungen zu senden, hat meine Rechtsanwältin den grundsätzlichen Auskunftsanspruch meiner Tochter anerkannt und die letzten Gehaltsabrechnungen sowie diverse Nachweise der Mutter angefordert. Nach einiger Zeit zahlte ich den Betrag, wie von meiner Rechtsanwältin ausgerechnet. Leider lagen die Forderungen meiner Tochter und die Berechnungen meiner Rechtsanwältin 100 Euro/Monat auseinander, sodass nach einigen Schriftwechseln, bei dem sich der Gegenanwalt als Anwalt von Tochter und Mutter gerierte, die Klage ins Haus flatterte. Das interessanteste dabei war, dass nur ich verklagt wurde, da ich nicht das zahle, was von der Gegenseite gefordert wurde.

Auf Anraten meiner Rechtsanwältin folgten wir dem Klageweg - ein durchweg schlechter Entschluss (natürlich nur für mich). Es folgten nämlich der Antrag auf Prozesskostenbeihilfe durch die Gegenseite (weil meine Tochter bedürftig ist), welche mit Verweis auf den Prozesskostenvorschuss (den ich übrigens bezahlen musste, weil ich leistungsfähig bin) abgelehnt wurde.

Über den kleinen Erfolg bei der richterlichen Berechnung (Tochter bekam nur 24,- Euro/Monat mehr), konnte ich mich nicht wirklich freuen, denn die Anwalts- und Gerichtskosten von 3000,- Euro musste ich zahlen (weil ich leistungsfähig bin).

Schon bei dieser Berechnung wurde durch die Ex versucht, mit Hilfe von Anwalt und Steuerberater Zahlen und Daten Ihres Angestelltenverhältnisses und des Wohnens im Eigenheim zu manipulieren, was ihr Gott sei Dank nicht gelang.

Nun hat meine Tochter nach erfolgreichem Abitur, dessen Noten mir trotz Aufforderung nicht mitgeteilt wurden, ein Studium begonnen (durch Eigenrecherche erfahren) und zufällig (!!!) hat sich meine Ex nun selbstständig gemacht.

Das riecht nach allerübelster Vorbereitung, um sich für den nächsten Auskunftsanspruch meiner Tochter nicht leistungsfähig zu machen. Da ich an meinem guten Angestelltengehalt nichts gestalten kann, bin ich voraussichtlich in den Hinter gekniffen, weil mir wahrscheinlich die Zahlungen zu 100% aufgebrummt werden.

Das ist für mich nicht hinnehmbar, da hier offensichtlich alles unternommen wird, um nur mir die Zahlungen aufzubürden.

Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?

Ich bedanke mich jetzt schon für Infos.

Detaillierte Infos gerne über PN.

Gruß,

dauerzahler
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#2
(05-12-2014, 16:43)dauerzahler schrieb: Das ist für mich nicht hinnehmbar, da hier offensichtlich alles unternommen wird, um nur mir die Zahlungen aufzubürden.

Eure Tochter ist eine nichtpriviligierte Volljährige. Damit besteht für Deine Ex (und auch für Dich) keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Egal welche Motive Deine Ex für ihren Wechsel in die Selbständigkeit hat, Du wirst daran nichts ändern können.
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#3
Zurück auf Anfang und Abänderungsklage.
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#4
(05-12-2014, 17:25)blue schrieb: Zurück auf Anfang und Abänderungsklage.

Wieso denn das?!? Er kann sich ja nur verschlechtern, wenn er jetzt klagt:

Im geltenden Unterhaltstitel wird ja noch von dem Angestelltenverhältnis der Ex ausgegangen. Wenn sie sich jetzt selbstständig gemacht hat und das mit dem Hintergrund möglichst wenig Einkommen zu generieren, dann wird der nächste Unterhaltstitel noch schlechter für ihn ausfallen. Also ist es in seinem Interesse, den aktuellen möglichst lange beizubehalten.
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#5
Hast Recht. Ich, als guter Mann und Vater, würde ja nie auf so böse Hintergedanken kommen, bei einer

Selbständigkeit weniger verdienen zu wollen. Wink
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#6
(05-12-2014, 16:43)dauerzahler schrieb: Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?

Deine Situation ist eigentlich ziemlich häufig und im Vergleich gesehen bist du noch in einer guten Position. Wie die anderen schon gesagt haben, kannst du aber nichts gegen die Drückebergerei der Mutter tun. Probieren kannst du es zwar, es gilt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für sie, aber eine einfache Erwerbsobliegenheit. In der beschriebenen Konstellation wirst du damit aber wohl nichts erreichen. Sie tut ja nicht gar nichts, sondern will selbständig werden.

Das Kindergeld bekommst du hoffentlich ganz auf dein Konto? Passt die momentane Unterhaltshöhe? Studenten haben einen  festen Bedarf, liegt dein jetziger monatlich gezahlter Unterhalt drüber oder drunter? Wenn drüber, dann wäre zumindest eine Senkung auf dieses Niveau drin.
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#7
Kannst du vielleicht zu einer taktisch günstigen Zeit auf Teilzeit gehen?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#8
Meiner Meinung nach kannst du nur ganz, aber wirklich ganz aussteigen ....

ansonsten ist es IMHO das Schlaueste, einfach zu zahlen, du bist als Vater in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] gekniffen ... . Überleg nur mal wie lange du von den 3000 euro den geforderten Unterhalt hättest zahlen können ... plus Anwaltskosten usw ....
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#9
Mit Verlaub, da hast du dich ganz unnötig zum Deppen gemacht!

Es gibt Phasen im Leben (Trennung/Scheidung), da besteht die Erfolgsmaximierung darin, die Ansprüche und Begehrlichkeiten der Unterhaltsberechtigten ins Leere laufen zu lassen (Ex und volljährige Kids- wenn sie unkooperativ sind) oder soweit wie möglich zu begrenzen (auf allerhöchstens Mindestunterhalt).

Eine Leistungspause wegen Burnout in der Phase der Trennungs- bzw. Scheidungsphase ist in den wenigsten Fällen erfunden sondern medizinisch indiziert. Held spielen kostet die volle Existenz!!!

Danach in Absprache mit Ärzten den Wiedereinstieg mit so viel Arbeitszeit, dass nach Abzügen des Kindesunterhalts und der sonstigen relevanten Abzüge keine Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Die Phase dauert so lange, bis Unterhaltsberechtigte gelernt haben, eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

Das kann länger dauern, ist ein Krieg, aber am Ende hast du eine gewisse Chance auf Freiheit/Frieden.

Natürlich gibt es noch viele -zum Teil gesellschaftsrechtliche Konstruktionen- dafür brauchst du ein stabiles privates Umfeld und rechtliche Beratung! Dazu scheint dein Rechtsvertreter eher ungeeignet, denn da mangelt es wohl schon an der strategischen Perspektive.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#10
(05-12-2014, 17:01)Theo schrieb: Eure Tochter ist eine nichtpriviligierte Volljährige. Damit besteht für Deine Ex (und auch für Dich) keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Ist das wirklich so? Habe dazu unterschiedliche Aussagen gelesen.

Also: Tochter ist 19, Studentin und wohnt zuhause.
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#11
Dann stimmt das: Sie ist nichtprivilegierte Volljährige. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nur für Minderjährige oder privilegierte Volljährige. Siehe §1603 Abs. 2 BGB. Aufgrund der Formulierung "alle verfügbaren Mittel" hat die Rechtspflege die gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfunden.
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#12
Ich würde auch mal prüfen, ob die liebe Tochter nicht auch einen Anspruch auf Bafög hat. Das könnte den Vater entlasten. Bafög-Rechner gibt's via Google.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#13
(10-12-2014, 18:34)vorsichtiger schrieb: Ich würde auch mal prüfen, ob die liebe Tochter nicht auch einen Anspruch auf Bafög hat. Das könnte den Vater entlasten. Bafög-Rechner gibt's via Google.

Laut https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ bekäme sie noch nicht einmal Bäfog, wenn nur mein Verdienst genommen wird. Wie gesagt, ich verdiene gut.

Meines Erachtens kommt Töchterchen demnächst mit Forderung nach DT Stufe 4, KV und Sonder- bzw. Mehrbedarf wegen Studium.

Können Studenten bei einer Selbstständigen familienversichert sein? Oder kann ich Töchterchen auf Familienversicherung über mich verweisen?

Gruß,

dauerzahler

(05-12-2014, 19:12)p__ schrieb:
(05-12-2014, 16:43)dauerzahler schrieb: Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?



Das Kindergeld bekommst du hoffentlich ganz auf dein Konto? Passt die momentane Unterhaltshöhe? Studenten haben einen  festen Bedarf, liegt dein jetziger monatlich gezahlter Unterhalt drüber oder drunter? Wenn drüber, dann wäre zumindest eine Senkung auf dieses Niveau drin.

Das Kindergeld bekomme ich nicht, da sie nicht bei mir wohnt. Außerdem ist das Kindergeld ja für das Kind gedacht und wird lediglich in Abzug gebracht. Beim Studentenunterhalt habe ich auch unterschiedliche Aussagen gelesen. Demnach bekommen Studenten entweder, falls sie auswärts wohnen, einen Festunterhalt von 670,- €/Monat + evtl. Krankenkassenbeiträge + evtl. Sonder-/Mehrbedarf oder, falls sie zuhause wohnen, Unterhalt nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle + evtl. Krankenkassenbeiträge + evtl. Sonder-/Mehrbedarf (in diesem Fall viel mehr) - daher wohnt sie wahrscheinlich offiziell auch zuhause.

Was stimmt nun bezüglich des Studentenunterhalts?
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#14
(05-12-2014, 20:33)L3NNOX schrieb: Kannst du vielleicht zu einer taktisch günstigen Zeit auf Teilzeit gehen?

An Teilzeit habe ich auch schon gedacht. Wie sieht es denn da mit dem Einsatz von Eltern-Vermögen zur Sicherstellung des Volljährigenunterhaltes aus? Sicherlich findet der Staat das nicht so toll, wenn sich die Elternteile nicht leistungsfähig machen, oder?!

Andererseits hätte sie dann eventuell die Möglichkeit Bafög zu bekommen, welches sie später zurückzahlen kann.

Wäre es illegal, wenn ich von heute auf morgen ohne ersichtlichen Grund nur Teilzeit arbeiten würde? Was sagen die Gesetze/Leitlinien dazu?

Gruß,

dauerzahler
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#15
(10-12-2014, 21:45)dauerzahler schrieb: Können Studenten bei einer Selbstständigen familienversichert sein? Oder kann ich Töchterchen auf Familienversicherung über mich verweisen?
Grundsätzlich ja, wenn die Selbständige Mitglied der GKV ist. Kinder können aber nicht familienversichert werden, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und mehr verdient und sein regelmäßiges Gesamteinkommmen über der monatlichen Versicherungspflichtgrenze liegt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(10-12-2014, 22:16)wackelpudding schrieb:
(10-12-2014, 21:45)dauerzahler schrieb: Können Studenten bei einer Selbstständigen familienversichert sein? Oder kann ich Töchterchen auf Familienversicherung über mich verweisen?
Grundsätzlich ja, wenn die Selbständige Mitglied der GKV ist. Kinder können aber nicht familienversichert werden, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und mehr verdient und sein regelmäßiges Gesamteinkommmen über der monatlichen Versicherungspflichtgrenze liegt.

Hallo wackelpudding,

also sie war vorher aufgrund ihres Angestelltenverhältnisses in der GKV. Wo sie jetzt ist, weiß ich nicht. Ich bin freiwillig versichert in der GKV.

Gehen wir einmal davon aus, dass Ex weiter in der GKV ist und ich auch: Könnte Töchterchen über Ex familienversichert sein?
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#17
Dann spräche m. W. nichts dagegen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
(10-12-2014, 22:25)wackelpudding schrieb: Dann spräche m. W. nichts dagegen.

Ok, danke für deine Einschätzung.
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#19
Nicht dafür!

(10-12-2014, 22:08)dauerzahler schrieb: Wäre es illegal, wenn ich von heute auf morgen ohne ersichtlichen Grund nur Teilzeit arbeiten würde?

Bafög tritt ja ein, soweit das Einkommen der Eltern nicht ausreichend ist, d. h. der Bedarf wird gedeckt. Bei der Ermiitlung des Betrages wird nur das Vermögen des Antragstellers berücksichtigt, nicht das der Eltern.

Das Übliche - was sollte daran illegal sein?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Bin mir zwar nicht ganz sicher, wp, aber der Anspruch auf bafög wird nach dem Einkommen berechnet, welches 2 Jahre zuvor erzielt wurde. Dh, die Einkünfte von 2012 sind relevant für einen bafög-Antrag im Jahr 2014. insofern dürfte eine kurzfristige Abänderung der Arbeitszeiten nichts bringen. Denn dann würde es u.U. immer noch heißen "kein bafög".
Ich mache das Thema seit nunmehr 2 Jahren durch, das ist kaum zu durchblicken, weil immer irgendwas Neues aus irgendwelchen Gesetzen herausgezaubert wird.
Daher kann ich dem Fragesteller nur den Gang zu einem Anwalt empfehlen. Meiner hat sehr gut beraten, bisher hat auch alles geklappt, er rechnet zum Festpreis ab und redet klare Worte. Er verlangt allerdings Cash im Voraus, wobei die Erstberatung regelmäßig kostenlos ist. Name gebe ich nur per PN weiter.
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#21
Es kann bei niedrigerem aktuellen Einkommen dann Anpassungsantrag gestellt werden:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aktualisierung.php
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#22
Also ich habe jetzt noch einmal den Bafög-Rechner bemüht und mit einem Halbtags-Job gerechnet - da bekommt meine Tochter immer noch kein Bafög, auch wenn ich die Einnahmen von Ex mit 0,- € ansetze Huh

Wenn das so ist, kann ich m. E. besser Vollzeit arbeiten gehen, da der Unterschied in der DT im Verhältnis weniger hoch ausfällt.

Dazu habe ich noch eine spezielle Frage. Wenn Ex sich nun evtl. nicht leistungsfähig macht und bei, sagen wir mal, 1100,- € bereinigtes Nettoeinkommen landet, werden die beiden Netto-Einkünfte trotz Ihrer Nicht-Leistungsfähigkeit zusammengerechnet?

Beispiel:

Ich (leistungsfähig), bereinigtes Netto von 3800,- €
Ex (nicht leistungsfähig), bereinigtes Netto von 1100,- €

= Unterhalt in Höhe von 4900,- € bereinigtes Netto und damit 160% - die ich dann alleine zu tragen hätte, oder gilt auch hier die Höhe des Bedarfskontrollbetrages (keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste). Was ist dann bei Sonder-/Mehrbedarf im Studium. Muss ich da dann auch alleine haften?
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#23
Ich bitte darum, mich zu belehren. Wieso ist Töchterchen nicht priviligierte Unterhaltsempfängerin? Ich lese das aus § 1603 Abs. 2 BGB nicht heraus. Sie ist 19 und macht ihre Erstausbildung (Studium). Ich ging also von einer "Priviligierten" aus. Falsch? Warum, @p ?

Wäre sie eine Priviligierte, dürfte die Mutter auf diese Art jedenfalls nicht ihr Einkommen mindern.

Darf aber die Mutter dies schon, wenn es sich um eine Nichtpriviligierte handelt, dann dürfte der Vater auch durchaus auf Teilzeit gehen. Ob sich das im Endeffekt aber für ihn auszahlt, ist eine andere Frage.

Zu dem anderen Thema: Da die Tochter den Wohnsitz bei der Mutter hat, wird sie auch dort familienversichert. Eine Familienversicherung über den Vater ist ohne Weiteres nicht möglich.
Sollte die Mutter in eine private KV gewechselt haben (was ich einfach mal aus bestimmten Gründen nicht vermute), kann/muss sich die Tochter als Studentin ebenfalls freiwillig versichern. Das geht auch über eine priv. KV

Das Kindergeld müsste auf ein Konto der Tochter überwiesen werden. Und wird entsprechend angerechnet. Den Bafög Antrag würde ich einfach mal stellen. Kostet ja nichts,außer etwas Arbeit.
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#24
(11-12-2014, 11:14)Nappo schrieb: Ich bitte darum, mich zu belehren. Wieso ist Töchterchen nicht priviligierte Unterhaltsempfängerin? Ich lese das aus § 1603 Abs. 2 BGB nicht heraus. Sie ist 19 und macht ihre Erstausbildung (Studium). Ich ging also von einer "Priviligierten" aus. Falsch?

Ja, das ist falsch.

Privilegiert ist ein volljähriges Kind, wenn es sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet. Studium zählt nicht dazu.

Siehe z.B. hier: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt...ehrig.html
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#25
Die Eltern dürfen so oder so ihr Einkommen nicht vorsätzlich mindern um sich vor Unterhaltsforderungen zu schützen. Das gilt auch hier im Fall und ist vom BGH auch bei Volljährigenunterhalt bereits ausgeurteilt.

BGH XII ZR 126/06 Rn. 31 und auch Seiler in Hdb des Fachanwalts für FamR, 9. Auflage, Rn 340 m.w.N.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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