18-12-2014, 11:04
(18-12-2014, 07:24)ernesto254 schrieb: Sie wirft mir vor, ich hätte gesagt, ich wolle, dass das Kind immer bei mir bleibt, und deshalb hat sie jetzt Angst, ihn mir da zu lassen. Das habe ich so natürlich nie gesagt.Du hast ihr aber dies gesagt
(16-12-2014, 13:38)ernesto254 schrieb: Ich habe ihr darauf geantwortet, dass sie ausziehen soll - und zwar alleine, ohne das Kind. Wenn sie der Meinung ist, sie müsse gehen, dann soll sie es durchziehen - aber eben für sich.Was hast du ihr so nicht gesagt? Dass du ihr den Umgang als Besuchsmama verweigern würdest?
Ich habe ihr erklärt, dass ich in der Wohnung bleiben werde und unser Sohn auch.
(18-12-2014, 07:24)ernesto254 schrieb: - Sie war schon beim Jugendamt und die haben sie beraten, dass sie mich raus klagen soll, wenn es nicht anders geht.Dann hast du den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht leider nicht früh genug eingereicht.
Offenbar war schon alles geplant. Weißt du schon, wer der Ersatzpapa wird?
(18-12-2014, 07:24)ernesto254 schrieb: - Sie ist der festen Überzeugung, dass, würde der Mietvertrag in gegenseitigem Einverständnis beendet, die Vermieter sie wieder rein nehmen würden - also sind die auch voll involviert.Kann sie das alleine bezahlen?
(18-12-2014, 07:24)ernesto254 schrieb: - Sie ist total ausgetickt, ... hat sie gedacht, ich will mit meiner Mutter das Kind entführen.Das kann Theater sein. Sowas kann man lernen, möglicherweise sogar bei einer Beratung im Jugendamt.
(18-12-2014, 07:24)ernesto254 schrieb: Die Person ist krank und hat den Arm des Gesetzes auf ihrer Seite.Unterstelle nicht Krankheit, wenn es dem Handelnden hilft, seinem Ziel näher zu kommen.
(18-12-2014, 08:46)ernesto254 schrieb: Ich würd ihr jetzt den Vorschlag machen, dass ich ausziehe, wenn sie dem Wechselmodell und einer gemeinsamen Sorge zustimmt.Warum sollte sie dem zustimmen?
(18-12-2014, 08:46)ernesto254 schrieb: Lässt sie sich darauf nicht ein, werde ich wohl damit leben müssen, ständig in der alten Wohnung ein und aus gehen zu müssen, wenn es ihr passt.Aber nur, wenn du hinreichend viel zahlst, und es verträgt, dass dein Sohn in dieser Wohnung einen anderen Papa nennt.