03-01-2015, 18:20
(03-01-2015, 18:11)CheGuevara schrieb: Wahnsinn!
Was ist der definierte Auftrag des Gutachters?
Kann es sein, dass die die Flinte gegen die Mutter spannen wollen?
Wie kann eine Kindswohlgefährdung entstehen, wenn Vater das Zeugnis als Kopie/Scan in die Finger bekommt. Da kann jemand nur krankhaft unterstellen, der Vater wüsste dann die Schule und entführt das Kind aus dem Schulhof.
Was kann da sonst noch sein?
Das Gutachten soll feststellen ob mein Kind durch die Auskunftserteilung gefährtet wird. Das Problem daran ist das nicht das Kind die Auskunft erteilen muss sondern die Mutter und damit ist eine Kindeswohlgefährdung wohl ausgeschlossen .
Der einzige der das Kind gefährtet ist die Mutter. Ich geh mal davon aus das die Fotos gestrichen werden und der Rest erzwungen werden muss.
Ubrigens das mit der Entführung meines Kindes hab ich schon hinter mir .