03-01-2015, 09:43
(03-01-2015, 01:11)joristra schrieb: Tür ist mit einem Bügel verrammelt der durch den Schlüssel gezogen ist. Von aussen kann nicht aufgeschlossen werden da der Schlüssel von innen sich nicht mehr drehen lässt, Trick 17.
Was der Zweck dieser Haustürverriegelungsaktion ist, kann ich irgendwie nicht erkennen.
Was die Folge sein wird, falls Du das bis zu ihrer Rückkehr nicht aufhebst, kann ich Dir mit ziemlicher Sicherheit sagen:
Sie wird (wie es vermutlich jeder Mensch täte, dem man den rechtmäßigen Zutritt zu seinem Eigentum verweigert), sich den Zutritt mit Hilfe der Polizei verschaffen. Das hat für sie zudem den Vorteil, dass Du ihr eine wirkliche Steilvorlage für einen Eilantrag auf Zuweisung der Ehewohnung gegeben hast (Aussperren ist definitiv ein Akt der Aggression). Und anders als Che Guevarra das meinte, bist Du auch nicht in der Position "Bedingungen" dafür zu stellen, dass Du sie in Euer Haus lässt.
Dass Du sie darüber hinaus auch orten lässt, also Dich an ihrem Handy vergreifst, ist ein weiteres Argument, das sie in diesem Zusammenhang wunderbar anführen kann.
Eine weitere Steilvorlage gibst Du ihr damit im Hinblick auf die Kinder, wenn die dem Ganzen beiwohnen und erleben müssen, wie der Vater sie nicht mehr ins Haus lässt: "Nun seht ihr, was euer Vater für einer ist..."
Nicht zuletzt schädigst Du natürlich auch Deine Kinder damit.
Mein Rat in dieser Situation wäre, diese Wildwestspielchen abzustellen, bevor sie wiederkommt und dann mit ihr einen Modus Vivendi für die Zeit auszuhandeln, bis Du eine eigene Wohnung gefunden hast.