Steht zwar öfter im Forum, aber noch mal ausdrücklich:
Ein Vergleich hat den Nachteil, dass es keine Rechtsmittel dagegen gibt. Die Vereinbarung gilt als freiwillig eingegangen!
Der Anwalt bekommt eine extra Vergleichsgebühr, verdient also besonders daran. Der Richter findet es auch besser, wenn nicht so viele von seinen Regelungen in der nächsten Instanz zerpflückt werden. Lass Dich also nicht erpressen.
Wenn man mit einer Regelung wirklich einverstanden ist, kann man einen vorgeschlagenen Vergleich natürlich akzeptieren.
Dabei hilft, wenn man sich über seine Ziele und Spielräume im Klaren ist.
Ein Vergleich hat den Nachteil, dass es keine Rechtsmittel dagegen gibt. Die Vereinbarung gilt als freiwillig eingegangen!
Der Anwalt bekommt eine extra Vergleichsgebühr, verdient also besonders daran. Der Richter findet es auch besser, wenn nicht so viele von seinen Regelungen in der nächsten Instanz zerpflückt werden. Lass Dich also nicht erpressen.
Wenn man mit einer Regelung wirklich einverstanden ist, kann man einen vorgeschlagenen Vergleich natürlich akzeptieren.
Dabei hilft, wenn man sich über seine Ziele und Spielräume im Klaren ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka