05-01-2015, 13:27
at j
So wie schon gesagt wurde, geht es höchstwahrscheinlich um die Wohnungszuweisung.
Überlege dir, was du für Trümphe* in der Hand hast und was du damit anfangen kannst. Versuche, wie schon gesagt, das JA für dich zu gewinnen. Das haben einige hier im Forum auch geschafft ....
Für die Frage der Wohnungszuweisung muss es eine Zwischenlösung geben, so wie schon gesagt wurde, bis 30.6. wohnst du weiterhin in deinem Schutzraum und benutzt zu bestimmten Zeiten die Küche, das Bad mit...
Zieh mit dem RA in Hinblick auf einen Vergleich in Erwägung, einen Gewaltschutzantrag gegen die Exe zu stellen. Du wärst bereit auf solch einen Antrag zu verzichten, wenn der Richter euch gemäss Cochemer Modell zur Klärung aller weiteren Fragen (Sorgerecht, Umgang .... ) zu einer Mediation schickt, und es muss klar sein, dass derjenige/ diejenige, der/ die da nicht mitmachen möchte, damit rechnen muss, dass ihm/ihr das Sorgerecht entzogen wird.
(Egal wie praktikabel das ist. Es geht nur darum, dass sie sich einverstanden erklrärt, diese Meditation mitzumachen. Bei so einer Meditation hätte die Exe Gelegenheit, zu erfahren, dass es auch so herauskommen könnte, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird. Der Cochemer Richter, der diese Zwangsmediation damals eingeführt hat, hat der Frau genau damit gedroht, und hatte Erfolg. Diese BL checken dann schon irgendwann, dass es, wenn sie nicht auf den Boden kommen, für sie selbst schlecht ausgehen könnte. Der Richter muss nur überzeugend genug sein.)
*
- Sie ist gewalttätig dir gegenüber geworden. Du kannst das belegen.
- Sie hat dir gedroht, dass du die Kinder nicht mehr zu sehen bekommen würdest.
- Ohne deinen Schutzraum, ohne diese Wohn- und Arbeitsmöglichkeit geht dein Betrieb in die Insolvenz.
- Der Van gehört n o c h dir persönlich, später wird er dann geteilt.
So wie schon gesagt wurde, geht es höchstwahrscheinlich um die Wohnungszuweisung.
Überlege dir, was du für Trümphe* in der Hand hast und was du damit anfangen kannst. Versuche, wie schon gesagt, das JA für dich zu gewinnen. Das haben einige hier im Forum auch geschafft ....
Für die Frage der Wohnungszuweisung muss es eine Zwischenlösung geben, so wie schon gesagt wurde, bis 30.6. wohnst du weiterhin in deinem Schutzraum und benutzt zu bestimmten Zeiten die Küche, das Bad mit...
Zieh mit dem RA in Hinblick auf einen Vergleich in Erwägung, einen Gewaltschutzantrag gegen die Exe zu stellen. Du wärst bereit auf solch einen Antrag zu verzichten, wenn der Richter euch gemäss Cochemer Modell zur Klärung aller weiteren Fragen (Sorgerecht, Umgang .... ) zu einer Mediation schickt, und es muss klar sein, dass derjenige/ diejenige, der/ die da nicht mitmachen möchte, damit rechnen muss, dass ihm/ihr das Sorgerecht entzogen wird.
(Egal wie praktikabel das ist. Es geht nur darum, dass sie sich einverstanden erklrärt, diese Meditation mitzumachen. Bei so einer Meditation hätte die Exe Gelegenheit, zu erfahren, dass es auch so herauskommen könnte, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird. Der Cochemer Richter, der diese Zwangsmediation damals eingeführt hat, hat der Frau genau damit gedroht, und hatte Erfolg. Diese BL checken dann schon irgendwann, dass es, wenn sie nicht auf den Boden kommen, für sie selbst schlecht ausgehen könnte. Der Richter muss nur überzeugend genug sein.)
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- Sie ist gewalttätig dir gegenüber geworden. Du kannst das belegen.
- Sie hat dir gedroht, dass du die Kinder nicht mehr zu sehen bekommen würdest.
- Ohne deinen Schutzraum, ohne diese Wohn- und Arbeitsmöglichkeit geht dein Betrieb in die Insolvenz.
- Der Van gehört n o c h dir persönlich, später wird er dann geteilt.