05-01-2015, 20:18
Zitat:Die Mutter wird eine andere Geschichte erzählen: "Der Vater schlägt und bedroht mich. Er schlägt und quält auch seine Kinder. Ich musste meinen Sohn beschützen, und habe ihn vor dem Bösewicht gerettet. ...
Das könnte sie zwar erzählen, aber die Frage ist, ob ihr auch geglaubt wird. Das von wp beschriebene Vorgehen halte ich für absolut praktikabel und machbar. Und falls die Exe ihm das Kind mit Gewalt aus den Armen reissen sollte, wäre eine kleine Videoaufnahme eben sehr von Vorteil. Dann hätte sie ganz sicher verloren. (Ein Bekannter von mir hat mal in einem entscheidenden Moment das Handy mitlaufen lassen. Hat ihm den Prozess gerettet. Bloss nicht davon abhalten lassen durch irgendwelche Angsthasen.)
Eigentlich kann man dem TO nur empfehlen, sich so zu verhalten, dass die Exe ihre Aggressionen voll auslebt ... alles dokumentieren (da hat er schon mit angefangen) ... und dann auf Verwirkung von Unterhaltszahlung setzen. ....