11-01-2015, 03:11
@Kay...
Der TO ist mit der Gutsten seit 9 Jahren verheiratet. Die Kinder sind 8 und 4. Ergo dürfte gemeinsames Sorgerecht vorliegen. Wenn also, dann ginge es um die Alleinsorge, welche er sich deiner Meinung nach der Schuldigkeit wegen seinen Kindern gegenüber erkämpfen sollte.
Der TO ist mit der Gutsten seit 9 Jahren verheiratet. Die Kinder sind 8 und 4. Ergo dürfte gemeinsames Sorgerecht vorliegen. Wenn also, dann ginge es um die Alleinsorge, welche er sich deiner Meinung nach der Schuldigkeit wegen seinen Kindern gegenüber erkämpfen sollte.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.