20-01-2015, 10:16
Zunächst dürfte jeder Ehegatte frei über sein Eigentum verfügen dürfen.
Es gibt aber nach par. 1361a BGB für jeden Trennungspartner die Möglichkeit, sich Gegenstände zuweisen zu lassen, die er für die abgetrennte Haushaltsführung benötigt. Eine Vergütung dafür gibt es nur, wenn sie der Billigkeit entspricht. Eine Vergütung für eine H4-Tante ist immer unbillig.
Insofern kann es schon Sinn machen, frühzeitig Fakten zu schaffen.
Wenn Fahrzeug finanziert ist, könnte aber auch eine Verrechnung mit Trennungsunterhalt erfolgen.
Die sicherere Variante ist aber, das Auto zurück geben.
Etwas anderes könnte noch gelten, wenn Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Dann hat Gutste darauf keinen Anspruch.
Es gibt aber nach par. 1361a BGB für jeden Trennungspartner die Möglichkeit, sich Gegenstände zuweisen zu lassen, die er für die abgetrennte Haushaltsführung benötigt. Eine Vergütung dafür gibt es nur, wenn sie der Billigkeit entspricht. Eine Vergütung für eine H4-Tante ist immer unbillig.
Insofern kann es schon Sinn machen, frühzeitig Fakten zu schaffen.
Wenn Fahrzeug finanziert ist, könnte aber auch eine Verrechnung mit Trennungsunterhalt erfolgen.
Die sicherere Variante ist aber, das Auto zurück geben.
Etwas anderes könnte noch gelten, wenn Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Dann hat Gutste darauf keinen Anspruch.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)