25-01-2015, 20:42
(25-01-2015, 20:20)CheGuevara schrieb: Die Finanzierung zahlst du eh weiter.
Mit dem Auszug würde ich die Zahlungen an die Bank einstellen.
Erstens ist es nicht zumutbar, dem Nebenbuhler/Nachfolger die Hütte zu bezahlen, obwohl Exe und Next das wohl erwarten (der TO hat ja hinreichend bewiesen, dass er keine Eier hat. Deshalb lässt sich seine Frau auch mittlerweile fremdbesamen).
Und zweitens geht die Hütte sowieso den Bach runter. Wenn keiner mehr die Hypotheken bezahlt, dann verwertet die Bank - dann kann Mr. Next ja im Zwangsversteigerungstermin sein Gebot abgegeben.
Falls Exe dann doch Trennungsunterhalt fordern sollte (weil sie damit die Hypotheken zahlen will, z.B.) dann wird der TO ohnehin auf den § 1579 BGB zurückgreifen müssen, so oder so.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1