26-01-2015, 15:57
Wir wissen ja gar nicht, ob er bilanziert. Wenn er tatsächlich bilanziert und das auch korrekt in der Bilanz auftaucht, dürfte das zumindest steuertechnisch kein Problem sein.
Wenn er eine EÜR macht und die zurückgestellte Provision einfach auf der Einnahmeseite weggelassen hat, dann dürfte das ein ziemlich klarer Fall von Steuerhinterziehung sein. So weit ich das gerade aus dem Stehgreif im Kopf habe, kann man Rückstellungen steuerlich in einer EÜR nicht als Passiva und Betriebskosten geltend machen. Aber da müsste man fachlichen Rat einholen. Oder jemand hier weiß es besser.
Unterhaltstechnisch ist es so oder so problematisch, wenn es um das Einkommen und die Unterhaltsverpflichtung geht. Es sei denn die Reserven werden tatsächlich verbraucht, dann dürfte das kein Problem sein. Aber das wissen wir nicht wie so vieles andere auch nicht.
Wenn er eine EÜR macht und die zurückgestellte Provision einfach auf der Einnahmeseite weggelassen hat, dann dürfte das ein ziemlich klarer Fall von Steuerhinterziehung sein. So weit ich das gerade aus dem Stehgreif im Kopf habe, kann man Rückstellungen steuerlich in einer EÜR nicht als Passiva und Betriebskosten geltend machen. Aber da müsste man fachlichen Rat einholen. Oder jemand hier weiß es besser.
Unterhaltstechnisch ist es so oder so problematisch, wenn es um das Einkommen und die Unterhaltsverpflichtung geht. Es sei denn die Reserven werden tatsächlich verbraucht, dann dürfte das kein Problem sein. Aber das wissen wir nicht wie so vieles andere auch nicht.