01-02-2015, 00:34
Artikel 3 der UNKRK verpflichtet im Range einer einfach gesetzlichen Regelung alle innerstaatlichen Rechtsanwender in der BRD den Vorrang des Kindeswohls zu beachten. Insoweit wird man derartige Aufzeichnungen nicht einfach ignorieren können...
Wer nicht taktet, wird getaktet...