18-08-2015, 22:49
(18-08-2015, 22:05)netlover schrieb: joristra: warum nicht das vermögensverzeichnis abgeben?
Damit hätte er als Finanzdienstleister faktisch Berufsverbot. Ein Makler, z. B. auch im Versicherungswesen,
müsste nach der Gewerbeordnung wegen "ungeordneter Vermögensverhältnisse" seine Zulassung zurückgeben.
Aber man muß ja nicht zwangsläufig in dem Gewerbe bleiben. Ich bin auch nicht in meinem gelernten Beruf tätig.
Das geht natürlich nicht unbedingt von jetzt auf gleich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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