21-08-2015, 10:21
(21-08-2015, 10:11)Dzombo schrieb: @joristra...Und lasse das Pokern sein in Sachen "Träumerei" bezüglich maximalen Verkaufspreis vergleichen mit Außenständen. Das ist Mathematik und damit kannst Du bei falsche Berechnung total auf die Nase fallen.
Eben, bei einer Zwangsversteigerung kommt in den wenigsten Fällen eine schwarze Null oder Gewinn raus und die Bankenhaftung was den Kredit angeht, läuft dann auch weiter für den Rest.
Joristra hat zwei Möglichkeiten, einmal schnellstens einen Anwalt einschalten, Scheidung einreichen und der Alten Beine machen oder eine Zwangsversteigerung mit anschliessender Privatinsolvenz.
Im Web gibt es zig Anwaltsseiten die das schön spiegeln, liest man das, ist es für den TO bereits 1. Minute nach 12!