21-08-2015, 10:49
12 Uhr ist definitiv nicht vorbei!
Den Scheidungsantrag nach 9 Monaten zu stellen ist die frühestmögliche Variante. Da hat er noch einige Wochen Zeit.
Außer dass er "ZU freiwillig" das Haus verlassen hat, ist nichts passiert; aber so sind Anwälte halt - sehen das einzelne Verfahren aber nicht das gesamte Bild. Für (eigene langfristige) Strategien reicht es nur bei den wenigsten!
Den Scheidungsantrag nach 9 Monaten zu stellen ist die frühestmögliche Variante. Da hat er noch einige Wochen Zeit.
Außer dass er "ZU freiwillig" das Haus verlassen hat, ist nichts passiert; aber so sind Anwälte halt - sehen das einzelne Verfahren aber nicht das gesamte Bild. Für (eigene langfristige) Strategien reicht es nur bei den wenigsten!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)