07-01-2015, 12:42
345 EUR bedeutet Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle, Einkommensgruppe 2710 bis 3100 EUR Nettoeinkommen. In der nächsten Altersgruppe würden daraus 420 EUR werden.
So wie ich verstanden habe ist es der einzige Unterhaltsberechtigte, damit bist du mit 3000 plus 400 EUR netto und Stufe 5 bisher ganz gut gefahren, denn bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist eine Höherstufung fällig. Auch wenn die 400 EUR wegfallen und weitere Kosten geltend gemacht werden könnte (Kredite zählen eh nicht) ist eine Einstufung in Gruppe 5 realistisch. Ich würde deshalb die Chance als gering ansehen, auch in der nächsten Altersgruppe mit 345 EUR hinzukommen. Umgangskosten dürften auch nicht nennenswert anfallen. Rechne damit, das Verfahren zu verlieren, wenn du auf Weiterzahlung Gruppe 5 verklagt wirst, aber nur 345 EUR zahlen willst. Es könnte sogar Gruppe 6 rauskommen.
So wie ich verstanden habe ist es der einzige Unterhaltsberechtigte, damit bist du mit 3000 plus 400 EUR netto und Stufe 5 bisher ganz gut gefahren, denn bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist eine Höherstufung fällig. Auch wenn die 400 EUR wegfallen und weitere Kosten geltend gemacht werden könnte (Kredite zählen eh nicht) ist eine Einstufung in Gruppe 5 realistisch. Ich würde deshalb die Chance als gering ansehen, auch in der nächsten Altersgruppe mit 345 EUR hinzukommen. Umgangskosten dürften auch nicht nennenswert anfallen. Rechne damit, das Verfahren zu verlieren, wenn du auf Weiterzahlung Gruppe 5 verklagt wirst, aber nur 345 EUR zahlen willst. Es könnte sogar Gruppe 6 rauskommen.