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Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr
#1
Hallo zusammen,

allen noch ein ruhiges und erfolgreiches Jahr!

Ich wende mich wieder an Euch mit folgender Frage:

Meine Exfrau hatte bisher auf 20 Stunden in einer Pflegeeinrichtung als Nachtschicht gearbeitet.
Seit dem 1.1.2015 hat sie auf 25 Stunden erhöht.

Ich zahle seit dem 01.01.2013 einen Kindsunterhalt von 345€ und einen Trennungsunterhalt (bis 31.12.2015) von 450€.

Zum einen stellt sich mir weiterhin die Frage der nächtlichen Betreuung meiner 10 jährigen Tochter. Bisher hatte sie entweder meine Nachbarin (73 Jahre) bei sich oder sie schlief bei Eltern einer Schulkameradin.
Beide Konstellation nerven mich gewaltig. Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.

Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen, wohlweislich, dass ich auch seit der Gerichtsverhandlung und dem daraus resultierenden Beschluss vom 20 September 2013 zweimal in Folge eine Gehaltserhöhung erhalten habe, was im Ergebnis 600 € brutto ausmacht.
Ich gehe davon aus, dass Madame nach den verstrichenen zwei Jahren sowieso einen Gehaltsnachweis verlangen wird und dann die Karten neu gemischt werden.  Ab Januar 2016 fällt der Trennungsunterhalt dann weg.

Gruß und Dank

Knecht
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#2
(08-01-2015, 12:42)Knecht schrieb: Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.

Zumindest theoretisch könntest Du das vor Gericht einfordern. Was ist denn in der Hinsicht bisher gelaufen?

(falls Du das schon gepostet hast, so genügt auch ein Link und ich lese es mir dann durch)

(08-01-2015, 12:42)Knecht schrieb: Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen,

Definitiv nein!

Du würdest Dir mit ziemlicher Sicherheit nur selbst schaden!

Das Einkommen der KM und der von Dir zu zahlende KU sind unabhängig voneinander!

Eine Ausnahme wäre nur vorstellbar, wenn die KM extrem mehr als Du verdienen würde - was vorliegend nicht der Fall sein dürfte.

Und was den TU betrifft: Hier mußt Du mögliche Kosten mit der möglichen Einsparung vergleichen. Hast Du mal ausgerechnet, wie hoch Deine theoretische Einsparung wäre? Du mußt bedenken, daß sie ja aufgrund der Steuer- und Abgabenprogression nicht netto 20 h mehr bezahlt bekommt, sondern real vielleicht 15 h (möglicherweise noch weniger). Das sind dann vielleicht 150 - 200 EUR mehr im Monat. Ich glaube nicht, daß Du es durchbekommen wirst, entsprechend weniger zahlen zu müssen.

Simon II
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#3
hallo knecht,

fragen:

1. beide sorgerecht?
2. wenn ja - untersage der nachbarin, daß die tochter bei ihr schläft, hol sie einfacht zu dir wenns geht!
3. mehrverdienst: würd ich sagen...schlägt nicht viel durch - bei 600 eur mehr...bleibt netto nicht viel!
4. einen antrag kannst du stellen, ABER die verfahrenskosten kommen auf euch zu und das ist evtl. mehr als dein nachlass ausmacht...
5. ich würde eher zu einem antrag auf erweiterten umgang stellen, wegen der übernachtungen.

bb
netlover
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#4
Wie ist der Umgang bisher geregelt?

Standard 14 Tage, Halbe Ferien jeweils mit Übernachtung?

Was sagt Tochter denn selbst dazu? Wenn Du da hin fasst, wird sie befragt.

Was hast du für Betreuungsmöglichkeit?Eigenes Zimmer für Tochter?

Kommt Tochter in Schule gut mit oder solltest Du ihr da ggf mehr helfen?

Ist Tochter ggf häufiger kränkelnd oder sonst wie auffällig?

Gibt es weitere Anknüpfungspunkte, die Zeit mit dir auszubauen? Sport habe ich in Erinnerung?

Wegen der 5 Stunden etwas los zu treten, wäre sehr wahrscheinlich fatal.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Mittlerweile haben wir ja den gesetzlichen Mindestlohn, was die Berechnung von echtem (und fiktivem!) Einkommen recht einfach macht.

Bei 25 Wochenstunden und vier Wochen pro Monat plus Nachtzuschlag in Höhe von 30% bekommt deine Exe ab jetzt ca. 850.-€ bis 1.110.- € brutto, je nachdem wir die Nachtzuschläge bezahlt werden (für die ganze Nachtschicht, oder nur für die Stunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr oder wie auch immer). Damit liegt sie unter dem Selbsbehalt, so dass sich ihre Mehrarbeit auf den KU nicht auswirken wird.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Noch ein Nachtrag:

Ich würde sie auch aus einem anderen Grund in Ruhe lassen, denn im nächsten Jahr fällt der TU weg und dann kann es sein, daß sie versucht, Gründe zu erfinden, um weiterhin Unterhalt von Dir verlangen zu können.

Trittst Du ihr heute auf die Füße, so sagt sie sich vielleicht: "Bevor der Kerl weniger zahlen muß, arbeite ich lieber wieder nur noch 20 h".

Tust Du das nicht, so kannst Du 2016 nachweisen, daß sie durchweg 25 h gearbeitet hat und sie somit entsprechend arbeitsfähig ist. Das könnte für Dich zum Vorteil sein.

Nur mal als Denkanstoß.

Simon II
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#7
Ob am Trennungsunterhalt überhaupt etwas zu ändern wäre, kann man nur nach Analyse des Beschlusses dazu und der hier nicht bekannten finanziellen Verhältnisse sagen. Wenn der Trennungsunterhalt durch deinen Selbstbehalt begrenzt wurde, könnte er durchaus auch hochgehen, denn du hast mehr. Ist er an ihrem Einkommen gemessen worden, kann er runter gehen, denn sie hat mehr. Ist er im Beschluss unabhängig davon festgeschrieben, kann er auch unangreifbar sein. Es bringt also nichts, ohne Kenntnis des gesamten Falls zu spekulieren.

Die einzigen Wege, die Übernachtungen der Tochter bei dir zu erreichen sind entweder Gericht oder die Ex genehmigt es freiwillig. Letzteres ist wohl nicht der Fall, also Gericht. In diesem Alter wäre eine Säule auch der Wille der Tochter.
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#8
Hallo zusammen,

so viele Fragen! Smile

Ich habe das gemeinsame Sorgerecht, das Umgangsrecht ist auf das lächerliche Minimum von alle 14 Tage/Hälfte der Ferien festgesetzt worden. Dazwischen habe ich keine Möglichkeit Kontakt zu meiner Tochter aufzunehmen. Die Kleine hat ein eigenes "mädchengerechtes" Zimmer und wenn sie will sogar einen kompletten zweiten Stock für sich!

Zu den Verdienst meiner Ex ist zu sagen, dass sie schon auf 20 Stunden Basis 1200€ Grundgehalt + Zuschläge von ca. 150 monatlich erhält.
Mit der 25 Stundenregelung hat sie auf der Lstk. II doch einiges mehr in der Tasche.
Sei es drum. Ich werde in dieser Hinsicht nichts unternehmen.

Wenn es aber um den Umgang geht, muss ich mich jetzt sehr zusammenreißen nicht wieder zu emotional zu reagieren. Es würde schlichtweg nichts bringen- vorerst.
Der Nachbarin werde ich definitiv es nicht untersagen sich um mein Kind zu kümmern. Meine Tochter liebt sie- Punkt! Das respektiere ich.
Ich überlege mir gerade wie ich dennoch es angehen kann, dass sie wenigstens anteilig öfters bei mir übernachten kann?
Ich muss da vorsichtig agieren. N. ist sehr sensibel und möchte es beiden Elternteilen Recht machen. Da meine Ex auch gerne die verletzliche und schwächere spielt, hat meine Tochter die Verantwortung gegenüber ihrer Mutter übernommen. Das belastet jedoch eine 10 jährige so sehr, dass ihr manchmal das Kindsein abhanden kommt und sich auch in den schulischen Leistungen bemerkbar macht!
Mein Vorteil ist das Vertrauen das sie mir entgegenbringt. Wir können sehr lange miteinander reden und sensible Themen angehen. Ob es die erste Schwärmerei für einen Jungen war (mir hat sie es vor ihrer Mutter erzählt) oder Verhaltensweisen ihrer Mutter die ihr Sorgen bereiten. Wir reden und reden.
Das letzte Gespräch ging mit trösten, kuscheln und gutem Zureden ca. 1,5 Stunden.
Doch wie p schon geschrieben hat, ist meine Tochter und deren Willen zu einer Umgangserweiterung die tragende Säule.
Sie muss es wollen. Doch die Angst, dass wie sie sagt "Mama zusammenbricht" wenn ich wieder vor Gericht ziehe ist zu groß.
Von meiner Seite steht einer Umgangserweiterung weiterhin nichts entgegen. Ich bin beruflich flexibel, meine Lebensgefährtin steht hinter meinen Entscheidungen und ist selbst stark in der Betreuung involviert. Sie ist sogar diejenige die es schafft mit einfachsten Mitteln meiner Tochter Lehrinhalte zu vermitteln.
Ich hole sie heute Abend wieder ab um mit ihr unser gemeinsames WE zu verbringen. Mal sehen wie es ihr heute geht.
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#9
Dann scheint doch die Zeit unter der Woche durch einmal Mathe-?-Lernen begründet zu werden.

Mathelernen macht nur Sinn, wenn regelmäßig! 14 Tägig ist zu lang, da fangt ihr immer wieder bei Null an.

Über Gespräch mit Lehrerin erst mal den Unterstützungsbedarf dokumentieren lassen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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