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Unterhalt / Nebeneinkünfte ?
#1
Hallo,

zahle momentan 310 Euro Unterhalt für mein Kind bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 40t . Das reicht ob man es glauben will oder nicht gerade so zum Leben.

Habe daher über meinen Bruder ein Nebengewerbe angemeldet – das läuft auch ganz gut und wird von Jahr zu Jahr immer etwas größer bzw. mehr – jetzt möchte er es aber nicht mehr machen und ich muss mir alternativen überlegen. Könnte es auf meine aktuelle Freundin anmelden – die Gefahr ist dann aber sehr groß bei einer Trennung abhängig zu sein usw. – habe auch schon in anderen Foren gefragt was man machen könnte aber sobald man erwähnt das man eben nicht jeden Cent seiner EX zur Verfügung stellen möchte – wird man eher beschimpft … sind hier Selbständige? Habe mal von einem Selbständigen gelesen der es hinbekommen hat keinen Cent Unterhalt zu zahlen (was ich natürlich auch nicht möchte) – leider war nicht erwähnt wie er es gemacht hat Wink
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#2
Dir geht es darum, Geld durch Nebentätigkeit zu erwirtschaften, das nicht in der unterhaltsrelevanten Einkommensaufstellung auftaucht?

Alles etwas vage. Möglichkeiten gibt es viele. Vielleicht kommt eine Treuhandgesellschaft in deinem Fall in Frage. Dafür sollte die Nebentätigkeit aber schon einen gewissen Umgang erreicht haben. Die Konstruktion über einen Dritten ist eigentlich der Klassiker, die Risiken hängen ganz stark davon ab, um was es eigentlich geht. Kapitalintensive Nebentätigkeiten hätten z.B. ein hohes Risiko.
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#3
Versuch mal an Leutnant Dino heranzukommen. Der hat vielleicht schon ein Netzwerk in München. Oder bin ich da zu frech?
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#4
Zitat:Dir geht es darum, Geld durch Nebentätigkeit zu erwirtschaften, das nicht in der unterhaltsrelevanten Einkommensaufstellung auftaucht?

Ja – nur sagt man das öffentlich wird man sehr schnell selbst bei Steuerberate usw. in die dunkle Ecke gestellt. Das mit der Freundin würde ich auch nicht machen – bin ja schon mal bei einer Frau hereingefallen Wink – war nur ein Beispiel. Größer Bruder möchte es nicht mehr machen weil er in 4 Jahren in Rente geht – würde dann alles angerechnet werden.

Welche Daten brauchst du noch? es geht aber eher um kleinere Summen Wink -> Hauptberuflich ca. 40t – Nebengewerbe als Dienstleistung – hauptsächlich für Unternehmen – Gewinn 2014 ca. 12t – Umsatz ca. 14t (ohne UST / § 19 UStG).
Hätte eventuell noch eine andere Möglichkeit über die Familie nur dann müsste ich fast den Spitzensteuersatz zahlen – dann könnte ich es auch auf mich laufen lassen.
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#5
Naja bei einem Kind beträgt der KU-Aufschlag weniger als 10% des Mehrgewinns.
Da würde ich nicht so einen Zauber veranstalten.
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#6
das habe ich mir auch schon gedacht Smile - > kannst du das mal genauer erkläeren "KU-Aufschlag weniger als 10% des Mehrgewinns." ?
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#7
(15-01-2015, 14:59)muenchen schrieb: das habe ich mir auch schon gedacht Smile - > kannst du das mal genauer erkläeren "KU-Aufschlag weniger als 10% des Mehrgewinns." ?

Hallo erst mal und schön, dass Du hierher gefunden hast.

Mal eine ganz andere Frage. Wie alt ist das Kind?

Dann noch ein Tipp. Wenn Du nach Stufe 10 der DDT zahlst, dürften Deine Nebeneinkünfte niemanden mehr interessieren.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Du musst 400,- mehr verdienen, damit du überhaupt eine KU-Stufe hoch rutscht und die kostet dich in deiner Preisklasse nur 20,-€ mehr, z.B. 327,- statt 309,-€ also gerade mal 5%.
Kein Grund in Panik zu geraten oder sich zum U-Boot zu machen.
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#9
Für Selbstständige gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Einkünfte phantasievoll zu gestalten.

Es kommt zunächst auf die Rechtsform des Unternehmens an. Ein Einzelunternehmer / Freischaffender z.B, hat eigentlich nur Kosten und verdient nichts - jeden Euro, den er einnimmt, muss er aufwenden um den nächsten Euro zu verdienen. Jede Tankquittung, jedes Mittagsmenü bei McDonalds sind betriebsbedingte Aufwendungen - eigentlich lebt der Einzelunternehmer von den Zuwendungen der Freundin und der lieben Verwandtschaft.

Geschäftsführer wiederum sind manchmal armselig bezahlt, meist lassen sie sich irgendwelche Vorteile für später versprechen (Übernahme des Unternehmens als Gesellschafter im Jahre XXXX) anstatt jetzt ordentliche Geld zu kassieren.
Geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschfat wie einer GmbH z.B. oder einer UG-Unternehmergesellschaft verzichten oft auf üppige Bezahlung und lassen das Geld im Unternehmen, der Fachbegriff lautet "Thesauierung". Das ist ganz legal, der Gesetzgeber bzw. die Rechtssprechung ist da sogar relativ grosszügig bei der Anerkennung.

Und ganz und gar elend geht es den Freelancern und Beratern, die immer nur sporadisch einer Tätigkeit nachgehen können bei der derzeitigen schlechten Auftragslage. Mal haben sie einen Auftrag für drei Monate, dann wieder sechs Monate nichts. Wenn man nun die Einnahmen aus drei Monaten als Einkommen von neuen Monaten betrachtet und daraus ein durchschnittliches Monatseinkommen ermittelt - ach, was sind das nur für arme Schweine, diese Ein-Mann-Unternehmer.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Freelancer mit 75 Euro die Stunde haben nix zu lachen. Ich verstehe auch den ganzen Text nicht. Ich kann nichtmal einen unterschwelligen Tipp rauslesen.
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#11
(15-01-2015, 21:48)MasterOfDesaster schrieb: Freelancer mit 75 Euro die Stunde haben nix zu lachen. Ich verstehe auch den ganzen Text nicht. Ich kann nichtmal einen unterschwelligen Tipp rauslesen.

Ich setze voraus, dass der TO sich die Antworten selbst herauslesen kann, ohne dass man ihm detaillierte Anleitungen zu (eventuell strafbaren) Handlungen hinschreiben muss.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Wer selbststaendig ist, versteht bestens ueber was Austriake schreibt..........
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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