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§ 1687b
#2
Nein, so wie du es darstellst, geht es nicht.

Das kleine Sorgerecht umfasst nur das Recht, dass "der Neue" auch mal mit Junior zum Sport gehen darf oder ihm die Nase putzen.
Die Vollmacht bezieht sich also auch eher auf Fälle wie, "Herr Klaus Neumichl wird bevollmächtigt, meinen Sohn Nicodemus vom Kindergarten abzuholen"

Also im Prinzip das gleiche, was auch ein nichtsorgeberechtigter Umgangsvater während der Umgangszeit tun darf.
Mehr nicht.

Um tatsächlich das SR als Ganzes oder in Teilen auf jemand anderes zu übertragen, bedarf es eines Antrags bei Gericht.
Diese entscheidet dann frei, was es für das beste für das Kind hält.
Ggf. auch im Gegensatz zum Antrag!
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§ 1687b - von Avatar - 16-01-2015, 15:54
RE: § 1687b - von beppo - 16-01-2015, 16:23
RE: § 1687b - von Avatar - 16-01-2015, 18:10
RE: § 1687b - von p__ - 16-01-2015, 18:16
RE: § 1687b - von blue - 16-01-2015, 18:44
RE: § 1687b - von Avatar - 16-01-2015, 19:49
RE: § 1687b - von blue - 16-01-2015, 21:09
RE: § 1687b - von p__ - 16-01-2015, 20:45
RE: § 1687b - von Avatar - 16-01-2015, 22:35

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