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§ 1687b
#4
(16-01-2015, 18:10)Avatar schrieb: Also kann es vorkommen, das im Grunde noch ein Dritter das Sorgerecht übertragen bekommt, auch wenn schon zwei Sorgeberechtige vorhanden sind.

In der Konstellation Mutter, Stiefvater: Beide gemeinsame Sorge? Nein, das kann nicht vorkommen. Egal ob die Mutter vorher alleinsorgeberechtigt war oder gemeinsame Sorge mit dem Vater besteht.

Das Sorgerecht kann nicht auf Dritte erweitert werden. Was auf einen Dritten übertragen wird, muss einem Elternteil entzogen werden. Dieser Dritte ist normalerweise das Jugendamt und sowas passiert bei Kindeswohlgefährdung.
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§ 1687b - von Avatar - 16-01-2015, 15:54
RE: § 1687b - von beppo - 16-01-2015, 16:23
RE: § 1687b - von Avatar - 16-01-2015, 18:10
RE: § 1687b - von p__ - 16-01-2015, 18:16
RE: § 1687b - von blue - 16-01-2015, 18:44
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