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Tochter 18 verzichtet auf KU und Unterhaltsschulden
#1
Hallo,

die KM hat vor 4 Jahren ein Titel gegen mich erwirkt für meine beiden Minderjährigen Töchter von jeweils 150 € KU.
Seit 2 Mon. sind die beiden Volljährig.Die eine Tochter,macht ihren Hauptschulabschluss nach, die andere
seit einem Jahr   bei ihrem Freund.Nach mehrmaligen auffordern, den Hauptschulabschluss oder Arbeiten zu gehen ging ins lehre.
darauf hin stellte ich die Unteraltzahlung für meine Tochter ein( Es ist mir bewusst das ich es ohne Gerichts Abänderung nicht machen durfte ) Das Verhältnis zu meiner Tochter ist gut.
Ich Sprach meine Tochter über den Titel und  Unterhaltsschulden an.Ihre Aussage "Papa ich möchte keine Geld von dir haben und von den Schulden möchte ich auch nichts zurück.
Sie ist bereit  es mir Schriftlich zu geben.

Meine frage,können meine Tochter und ich all diese Unterhaltssachen ohne Aasgeier Gericht und Anwalt selber Regeln.
Vielleicht mit selbst aufgesetzten Schreiben??
Was auch gegen den bestehenden Titel eine Gültigkeit hat?
Die KM rückt den Titelt nicht freiwillig raus,weil Töchterchen nicht so funktioniert wie sie es will.

Danke
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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#2
Siehe http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel zweiter Absatz. Ist Sache des volljährigen Kindes, das zu machen.
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#3
Hi,

ist so ein Schreiben  auch Gültig ohne Notar??
Was Kostet es beim Notar?
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macht.
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#4
Steht doch drin: Öffentlich beglaubigte Form. Das ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift durch einen Notar.
Im GNotKG kannst du die Gebühren nachsehen oder einfacher - beim Notar fragen. Müssten zwischen 20 und 70 EUR sein.
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#5
Also in der Schweiz wäre das nicht möglich, wenn ich richtig informiert bin.
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#6
Was ist, wenn das volljährige Kind verhartzt wird?
Ein Verhartzter wird gefragt, ob jemand ihm noch etwas schuldet, oder ob er innerhalb der letzten zehn Jahre jemandem etwas geschenkt hat. Wenn ein volljähriges Kind auf Unterhalt verzichtet, ist das doch so ein Fall.
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#7
Hallo,

Ich habe da einige Fragen zum Volljährigkeitsunterhalt.
Seit 8 Monaten bin ich Aufgrund schwerer Depressionen, Angst Panikattacken arbeitsunfähig.Ich befinde mich seit 3 Monaten in eine Psychiatrischen Tagesklinik und bekomme Krankengeld in Höhe von 1,053€.
davon zahle ich titulierten Unterhalt an meine Kinder, 

Tochter A 18 Jahre erhält 150,00€ sie hatte letztes Jahr ein Abgangszeugnis von der Förderschule bekommen und geht seit letztes Jahr August in eine Berufsförderschule um den Hauptschulabschluss nach zu machen laut Schulbescheinigung endet das Schuljahr Ende diesen Monats.Sie lebt bei der Kindsmutter(1.Exfrau)
Tochter B 18 Jahre 0 €  Sie hat hat die Schule abgebrochen lebt seitdem sie 17 Jahre ist bei ihrem Freund und geht auch keiner Arbeit nach.
Sohn 10 Jahre  131€  wohnt bei der Mutter. (2.Exfrau) 

Da ich mit dem Geld kaum über die Runden komme möchte ich jetzt eine Abänderungsklage in Angriff nehmen.Wie sehen da meine Chancen aus?Ein Gespräch mit Tochter A um alles außergerichtlich zu klären ist leider nicht möglich sie verweigert sich.Angeblich will sie nun noch weiter zur Schule gehen.Tochter B stellt keine weiteren Ansprüche an mich.Zu meinem Sohn habe ich ein super Verhältnis und sehe ihn regelmäßig da kommt mir auch die Kindsmutter was das finanzielle angeht entgegen.
Da bei Tochter A die Kindsmutter einen gut bezahlten Ganztagsjob nachgeht ist sie doch auch Unterhaltspflichtig ihrer Tochter gegenüber?Wenn ich meinen Selbstbehalt vom Krankengeld abziehe bleibt nicht mehr viel Verteilermasse übrig und auch mein Sohn würde weitaus weniger bekommen oder steht ihm mehr zu weil ja für meine Tochter auch die Kindsmutter Barunterhaltspflichtig ist?

LG

Zahlknecht
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#8
Schon mal über aufstockende Leistungen nachgedacht? Wenn Krankengeld bekommst, hast du Arbeit. Werde gesund, arbeite Teilzeit und stocke auf.
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#9
Tochter A ist vermutlich nichtprivilegiert, siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10305
Tochter B hat keinen Anspruch auf Unterhalt.
Sohn bleibt voll unterhaltsberechtigt.

Bei 1053 EUR Einkommen verbleiben für Unterhalt 173 EUR bei einem Selbstbehalt von 880 EUR für Sohn. Tochter B ist weg, Tochter A ist nachrangig. Du kannst im Zuge einer Abänderungsklage gegen Tochter A auf Null, musst dann für Sohn statt 131 dann 173 EUR bezahlen.
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#10
Danke für eure Antworten,habe am Freitag einen Termin beim RA.Wie lange kann so eine Abänderung dauern?Kann ich die Zahlung an Tochter A sofort einstellen oder wird mir dann mein Konto dicht gemacht? Bezahle für Tochter A schon seit einem halben Jahr weiterhin Unterhalt obwohl sie nicht mehr privilegiert ist :-(
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#11
Du sagtest, dass ein Titel existiert. Also darfst du nicht einfach die Überweisung löschen. Du musst klagen, wenn sie den Titel nicht freiwillig herausgibt. Unter sofortiger Aussetzung der Vollstreckbarkeit. Anwaltspflicht.
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