19-01-2015, 22:03
(19-01-2015, 14:39)hobbit schrieb: Als ich stehe im Brief als Besitzer.
Fahrzeughalter ist in Deutschland derjenige, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: [i]Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Das Thema hatte mich letztens auch interessiert, weil es so unverständlich erklärt und dargestellt wird.
Im Grunde genommen werden nur die "Indizien" die Entscheidung finden, wem das Auto gehört.